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Gaststättenrechtliche Gestattungen

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13.05.2025 die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen. Diese ist mit Wirkung zum 01.06.2025 in Kraft getreten und bringt wichtige Änderungen für Vereine und Veranstalter mit sich, die im Rahmen von Veranstaltungen alkoholische Getränke ausschenken möchten.

Für sogenannte Gestattungen nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) gilt Folgendes:

1. Genehmigungsfiktion

Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht – insbesondere keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen. In diesen Fällen wird keine schriftliche Genehmigung (Bescheid) mehr ausgestellt.

2. Erforderliche Unterlagen beim Antrag

Bitte reichen Sie mit dem Antrag eines der folgenden Nachweisdokumente ein:

      • gültige Reisegewerbekarte
      • gültige Gaststättenerlaubnis
      • sonstige gültige gewerberechtliche Erlaubnis, die eine Zuverlässigkeitsprüfung voraussetzt
      • frühere Gestattung für einen vergleichbaren Ausschank, unter Versicherung, dass dieser ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde
      • oder: aktuelles Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als ein Jahr)

3. Frist zur Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Ausschanktermin bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn eingegangen sein muss.

4. Gebühren

Für Fälle der Genehmigungsfiktion fällt keine Gebühr an, da regelmäßig nur ein unerheblicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, diese Informationen innerhalb Ihres Vereins weiterzugeben und bei künftigen Veranstaltungen entsprechend zu berücksichtigen.

5. Online-Anträge

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn nimmt die Anträge ausschließlich per E-Mail entgegen. Voraussetzung ist die Lektüre dieser Hinweise auf dieser Seite. Wenn Sie alles gelesen haben, steht Ihnen über den Link unten der Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG zum Download zur Verfügung. Bitte senden Sie diesen an die E-Mail-Adresse einwohnermeldeamt@muehldorf.de. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb