Die Bayerische Staatsregierung hat am 13.05.2025 die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen. Diese ist mit Wirkung zum 01.06.2025 in Kraft getreten und bringt wichtige Änderungen für Vereine und Veranstalter mit sich, die im Rahmen von Veranstaltungen alkoholische Getränke ausschenken möchten.
Für sogenannte Gestattungen nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) gilt Folgendes:
1. Genehmigungsfiktion
Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht – insbesondere keine Zweifel an der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person bestehen. In diesen Fällen wird keine schriftliche Genehmigung (Bescheid) mehr ausgestellt.
2. Erforderliche Unterlagen beim Antrag
Bitte reichen Sie mit dem Antrag eines der folgenden Nachweisdokumente ein:
3. Frist zur Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass der Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Ausschanktermin bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn eingegangen sein muss.
4. Gebühren
Für Fälle der Genehmigungsfiktion fällt keine Gebühr an, da regelmäßig nur ein unerheblicher Verwaltungsaufwand entsteht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, diese Informationen innerhalb Ihres Vereins weiterzugeben und bei künftigen Veranstaltungen entsprechend zu berücksichtigen.
5. Online-Anträge
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn nimmt die Anträge ausschließlich per E-Mail entgegen. Voraussetzung ist die Lektüre dieser Hinweise auf dieser Seite. Wenn Sie alles gelesen haben, steht Ihnen über den Link unten der Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 GastG zum Download zur Verfügung. Bitte senden Sie diesen an die E-Mail-Adresse einwohnermeldeamt@muehldorf.de. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.