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Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Mit zwei Installationen der Mettenheimer Künstlerin Roma Marterer wird die Stadtbücherei ihrem Ruf als eine der attraktivsten Bibliotheken in ganz Bayern wieder einmal gerecht.
Der weiße Büchertisch „Lebensweissheit“ und der farbenprächtige Medienstuhl mit dem Titel „Unser tägliches Netz gib uns heute“ im ersten Stock der Bücherei finden, so Bibliotheksleiterin Regina Kaiser, bereits nach wenigen Tagen großen Anklang bei den Besuchern.
Die beiden Exponate, die vor kurzem noch in der Ausstellung „ICHZEITWIRGEFÜHL“ im Mettenheimer Kulturhof zu besichtigen waren, werden als Dauerleihgabe das kundenfreundliche Ambiente der Stadtbücherei Mühldorf bereichern.

Pressemitteilung vom 21.04.09

am 23.04.2009 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 26.03.2009 (öffentlicher Teil)

2. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn - 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Mühldorfer Feld"

3. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
5. Änderung des Bebauungsplanes "Mühldorfer Feld"

4. Heiliggeistspital und Caritas - Information über das bisherige Verfahren

5. Antrag auf Einrichtung einer Realschule in Mühldorf a. Inn

6. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 16.04.09

Zum Welttag des Buches am 23. April wird in der Stadtbücherei ein vielfältiges Programm geboten. Unter dem Motto "Ich schenk die eine Geschichte" verfassen jedes Jahr renommierte Kinder- und Jugendbuchautoren Geschichten, größtenteils eigens zum Welttag des Buches. Dieses Jahr sind es spannende Abenteuergeschichten. Solange der Vorrat reicht wird das Welttags-Buch für Kinder am 23. April in der Stadtbücherei verschenkt.

Nachmittags von 15:00 – 16: 40 Uhr zeigt das Kinderkino im Kornkasten den Film "Das Sams", eine Verfilmung des Kinderbuchklassikers von Paul Maar (empfohlen ab 6 Jahren) Der Eintritt ist frei!

Der Höhepunkt findet ab 19:30 Uhr statt. Unter dem Stichwort „musikalische Wein-Lese“ durchstreift die Burgkirchener Buchhändlerin Gertraud Munt die Welt der Literatur auf der Suche nach unterhaltsamen Schnittpunkten von Gaumen und Geist.
Der Wein spielt in der Literatur, in der Musik und in der Kunst schon seit jeher eine überragende Rolle. Tausende Künstler aus allen Bereichen wurden und werden durch den Wein in ihrer künstlerischen Arbeit angeregt und beflügelt.
Aus der Vielzahl an literarischen Werken, in denen der Wein eine wichtige Stelle einnimmt, hat Gertraud Munt einige für ihre Lesung ausgewählt.
Begleitet wird sie auf ihrer literarischen Entdeckungsreise vom Duo „as time goes by“ mit Thomas Breitsameter (Violine) und Janusz Myschur (Akkordeon). Das Repertoire der beiden Musiker umfasst dabei französische Musettewalzer, Foxtrotts, feurige Tangos, bekannte Jazzstandards, berühmte Filmmelodien und Welterfolge. Die eher seltene Besetzung "Violine und Akkordeon" ist geradezu prädestiniert, sich hemmungslos in die Untiefen dieses Genres zu stürzen, der Virtuosität französischer Musettewalzer nachzuspüren und mit tiefer tangotrunkener Melancholie über die Zusammenhänge von Musik und Rausch zu sinnieren.



Den qualitativ hochwertigen Background dazu liefert der Tüßlinger Weinvertrieb „Vinum Probum“, der zur Probe einer Auswahl an südfranzösischen Weiß-, Rosé –und Rotweinen einlädt. Auch in diesem Bereich erwartet die Besucher ein Feuerwerk an kulinarischen Sinnesfreuden: „Das Leben, heißt es, ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken."

Karten gibt es für 3,00 € nur an der Abendkasse.

Pressemitteilung vom 14.04.09

1. Bauleitplanung

Der Bau – und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“ behandelt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden entsprechend gewürdigt und eingearbeitet. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Des Weiteren wurde der Änderungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Mühldorfer Feld“ gefasst. Der Geltungsbereich wird damit nach Norden verschoben und der nördlich der Matthäus-Krinis-Straße wird eine zusätzliche Häuserzeile eingeplant.

2. Widmung des Weges „Zufahrtsweg zum Grundstück Fl.Nr. 771/3 der Gemarkung Mühldorf a. Inn“ im Kreuzungsbereich der Mößlinger-, Bürgermeister-Hess- und Äußeren Neumarkter Straße

Aufgrund des Neubaus der Bürgermeister – Hess – Straße hat sich die Kreuzungssituation an der Mößlinger – und Äußeren Neumarkter Straße geändert.

Der oben aufgeführte Zufahrtsweg soll mit Wirkung zum 01.06.2009 zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet werden. Die Gesamtlänge der zu widmenden Stracken beträgt 0,077 km. Straßenbaulastträger ist die Stadt Mühldorf a. Inn. Das hat der Bau – und Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen.

3. Umnutzung der Hauptschule zur Grundschule – Erweiterung der Baumaßnahmen durch die Sanierung der heizungstechnischen Anlage

In seiner Sitzung vom 24.02.2008 hat der Stadtrat die Durchführung von Baumaßnehmen in der ehemaligen Hauptschule beschlossen. Für die Heizungsanlage wurden keine Renovierungsmaßnahmen vorgesehen, da zu dieser Zeit der schlechte Zustand der Heizkörper nicht bekannt war.

Der Bau – und Umweltausschuss hat diese Maßnahme nun nachträglich in das bestehende Konzept aufgenommen. Die zusätzlichen Kosten werden in die Finanzplanung mit aufgenommen. Entsprechende Anträge auf Nachförderung werden gestellt.

Pressemitteilung vom 14.04.09

1. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn

Der Stadtrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Abwägung der öffentlichen Belange und Einwendungen bei der 3. Änderungen des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ befasst. Der Stadtrat stimmte allen vom Bau – und Umweltausschuss am 10.03.2009 vorbehandelten Punkten vollinhaltlich und ohne Änderungen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofsstraße“ stimmte der Stadtrat dem vom Bau – und Umweltausschuss vorgelegten Beschluss mit 17 Gegenstimmen nicht zu. Der Bebbauungsplan wird entsprechend der von Stadtrat Rupert Rigam angefertigten Skizze in Bezug auf eine Straßenbegradigung abgeändert. Mit dem Grundstückseigentümer werden die erforderlichen Gespräche geführt. Sollte dadurch eine Verschiebung des Bauköpers notwendig sein, wird diese Änderung im Auslegungsplan dargestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine weitere wiederholte öffentliche Auslegung des Plans und eine entsprechende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Des Weiteren wurden die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet Teil I“, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“ und die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Baugebiet an der Brunnhuber -, Dörfl – und Mößlinger Straße“ behandelt.

2. Vergabewesen – Festlegung neuer Wertgrenzen bei Vergaben von Leistungen nach VOB und VOL

Der Bundesrat hat am 20.02.2009 das Bundesgesetz über das Konjunkturpaket II verabschiedet. Darin wurden zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen die Wertgrenzen (netto) für die Vergabe von Leistungen befristet bis 31.12.2010 neu festgelegt. Für beschränkte Ausschreibungen gilt nun eine Obergrenze von 1.000.000 € für Bauleistungen (VOB) und 100.000 € für Liefer – und Dienstleistungen (VOL). Bei freihändigen Vergaben liegt bei beiden Leistungsarten die Obergrenze nun bei 100.000 €. Der Stadtrat hat diese hat diese Festlegungen in der Sitzung mit einstimmigen Beschluss bestätigt.

Pressemitteilung vom 14.04.09

Am 19.04.2009 findet ab 14:00 Uhr die Stadtführung "Durch die Handwerksgassen zum Schrannenmarkt" statt. Treffpunkt ist die Stadtapotheke und der Unkostenbeitrag beträgt 3 €

Pressemitteilung vom 14.04.09

Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 21.04.2009 von 17 bis 19 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 14.04.09

Auf Grund des Umzuges in ein neues Gebäude ist das Jugendzentrum in der Adolf-Kolping-Straße ab sofort geschlossen.

Der Umbau und die Gestaltung der neuen Räume wird zusammen mit interessierten Jugendlichen erfolgen. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Pressemitteilung vom 14.04.09

Zur Eröffnung der Freibadsaison wird die „Mühldorfer Familienfreizeitkarte“ neu aufgelegt. Es erhalten alle Alleinerziehenden mit einem Kind und Familien mit mindestens zwei Kindern die um ca. 20 % ermäßigten Eintrittskarten für die Mühldorfer Freizeitbetriebe (beispielsweise Freibad, Hallenbad und Kunsteisbahn). Das Höchstalter für Kinder beträgt 16 Jahre (Stichtag 01.05.2009). Ausgenommen davon sind Schüler und Studenten mit gültigem Ausweis.

Die „Mühldorfer Familienfreizeitkarte“ wird von der Stadt Mühldorf a. Inn zur Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden, die in der Stadt Mühldorf a. Inn wohnen, finanziert.

Der Vorverkauf für die ermäßigte Freibadfamilienkarte und die Wertkarten für das Hallenbad erfolgt im Hallenbad an der Kasse an folgenden Terminen:

Dienstag, 21.04.2009, 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch, 22.04.2009, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag, 23.04.2009, 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Freitag, 24.04.2009, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Stadtwerke Mühldorf a. Inn unter Tel. 08631/1843-0 gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 14.04.09

Wegen Baumaßnahmen im Innenhof Kornkasten/Haberkasten ist die Stadtbücherei ab 14. April nur über den Eingang Fragnergasse zugänglich. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Ende Mai.

Pressemitteilung vom 09.04.09

Die Stadt Mühldorf a. Inn beabsichtigt in der 16.KW (zweite Ferienwoche) die noch ausstehende Asphaltdeckschicht in der Dornbergstraße aufbringen zu lassen.
Um die Behinderungen so gering wie möglich zu halten, wurde der Einbautermin bewusst in die Ferienzeit gelegt.

Witterungsabhängig soll an 2 Arbeitstagen ab den 14.04. bis 17.04.2009 der Deckenbau in der Fahrbahn und den privaten Anschlussflächen durchgeführt werden.

Während der Asphaltarbeiten ist kein Fahrverkehr möglich, die Gehwege sind durchgehend begehbar.

Die Stadt Mühldorf bittet um Verständnis.

Pressemitteilung vom 08.04.09

Am Gründonnerstag, den 09.04.2009, verteilen die Busfaherer der Stadtbuslinien 1 - 4 an alle Fahrgäste mit Fahrkarte (nicht an Schüler) ein Osterei.

Pressemitteilung vom 06.04.09

Am Mittwoch, den 08.04.2009, muss im Zeitraum von 6.30 bis ca. 17.00 Uhr die Ledererstraße zwischen Fragnergasse und Stadtplatz zur Durchführung von Verladearbeiten für den Fahrverkehr gesperrt werden.

Pressemitteilung vom 03.04.09

am 07. April 2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 10. März 2009 (öffentlicher Teil)

2.Bauanträge

3. 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“ - Satzungsbeschluss

4. 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld“
- Änderungsbeschluss

5. Widmung „Zufahrtsweg“ für Anlieger zum Grundstück Fl-Nr. 771/3 auf dem Grundstück der Gemarkung Mühldorf a. Inn Fl.Nr. 774/10

6. Umnutzung der Hauptschule zur Grundschule -
Erweiterung der Baumaßnahmen durch die Sanierung der heizungstechnischen Anlage

7. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 02.04.09


Das Bild zeigt die Schüler im historischen Rathaussaal der Stadt Mühldorf zusammen mit Bürgermeister Günther Knoblauch, Drittem Bürgermeister Christian Funiok und Cegleds Zweitem Bürgermeister Lorant Totin.

40 ungarische und 23 griechische Schüler besuchen derzeit die Stadt Mühldorf. Die Delegationen aus den Partnerstädten Cegled und Iraklion haben bei ihrem sechstägigen Aufenthalt in Mühldorf ein umfangreiches Programm zu bewältigen.

Die Schüler sind Gäste der Mühldorfer Hauptschule, die auch für das Programm zuständig ist. Bürgermeister Günther Knoblauch hat die beiden Delegationen zusammen mit Dritten Bürgermeister und Hauptschulrektor Christian Funiok am Samstagabend im historischen Sitzungssaal des Mühldorfer Rathauses empfangen. Knoblauch würdigte dabei die lebendige Partnerschaft der drei Städte. «Es freut mich sehr, dass dieses Projekt der drei Schulen so mit Leben ausgestaltet werden konnte. Europa ist unsere gemeinsame Zukunft und das Dach, das wir zusammen tragen, um eine Zukunft in Freiheit und Frieden gestalten zu können.» Christian Funiok freute sich, dass beide Partnerschulen gemeinsam mit den Mühldorfer Schülern diesen Besuch gestalten können. Cegleds Zweiter Bürgermeister Lorant Totin bezeichnete die Zusammenarbeit der drei Städte als beispielhaft. «Wir danken den Verantwortlichen der Stadt Mühldorf für dieses unvergessliche Erlebnis. Von Ihrer neuen Schule bin ich ganz begeistert. Sie können sehr stolz auf diese Schule sein», sagte Totin. Die beiden Delegationen werden noch bis Mittwoch in Mühldorf bleiben und dann die Heimreise antreten.

Pressemitteilung vom 30.03.09

Am 04.04.2009 ist der Nagelschmiedturm von 14.00 – 17.00 Uhr wieder für Besichtigungen geöffnet.

Pressemitteilung vom 25.03.09

Auch in diesen Osterferien gibt es wieder ein Ferienprogramm für Kinder von 6 bis 10 Jahren in der Stadtbücherei Mühldorf im Kornkasten. Unter dem Motto "Stups der kleine Ostehase und seine Helfer" dreht sich vom 06.04. – 09.04. alles um Osterhasen, Ostern und den Frühling. Das Programm bietet Spiele, Bastel- und Malaktionen drinnen und draußen. Für die Materialien entstehen Unkosten von
€ 1,00 pro Tag. Das Programm und die Anmeldeformulare liegen ab sofort aus. Eine persönliche und verbindliche Anmeldung durch die Eltern ist erforderlich.

Pressemitteilung vom 25.03.09

Planfeststellungsverfahren: 3. Tektur für den Abschnitt Pastetten-Dorfen der Isentaltrasse eingereicht

Das Planfeststellungsverfahren für die A 94 auf der Trasse Dorfen wird im Abschnitt Pastetten-Dorfen mit der dritten Planänderung (3. Tektur) fortgesetzt. Den Antrag
dafür hat die Autobahndirektion Südbayern am 27. Februar bei der Regierung von Oberbayern eingereicht, hat deren Pressestelle mitgeteilt.

Der geänderte Plan umfasst insgesamt fünf Ordner; weitere fünf Ordner dienen der Information über den bisherigen Planungsstand. „Die Planänderungen der dritten Tektur sehen insbesondere Änderungen an der technischen und landschaftspflegerischen Planung vor, die der Umsetzung der Anforderungen aus dem europäischen Gebiets- und Artenschutz dienen“, teilt die Regierung mit. Dazu gehört etwa eine geringfügige Trassenverschiebung im Bereich der Lappachquerung. Ferner sind beantragt Änderungen im Entwässerungskonzept sowie erweiterte Schutz- und Kompensationsmaßnahmen. Daneben wird die Planung der Lärmschutzanlagen auf der Basis einer aktualisierten Verkehrsprognose erweitert.
Die Regierung hat am 17. März die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur dritten Planänderung veranlasst. Die Unterlagen werden von der Stadt Dorfen, den Gemeinden Lengdorf, Sankt Wolfgang sowie von den Verwaltungsgemeinschaften Pastetten (für die Gemeinden Pastetten und Buch a. Buchrain) und Hörlkofen (für die Gemeinden Wörth und Walpertskirchen) öffentlich ausgelegt.
Der Planabschnitt Pastetten-Dorfen knüpft im Westen an den bereits im Bau befindlichen, für die Trasse Dorfen insgesamt weichenstellenden Abschnitt Forstinning-Pastetten an - hier war genau heute vor einem Jahr, am 19. März 2008, Spatenstich für den offiziellen Baubeginn - und führt die A 94 in östlicher Richtung bis zur Anschlussstelle der Bundesstraße B 15 bei Dorfen.

Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning-Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Nach Anhörungsverfahren und Tekturplanungen stellte die Regierung von Oberbayern den Plan am mit Beschluss vom 7. März 2002 fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden Klagen und Anträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht, der am 30. Oktober 2007 die Rechtsmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses bestätigte und so den Weg für die Trasse Dorfen freimachte. Der Abschnitt Forstinning-Pastetten ist 6 Kilometer lang und soll 42 Millionen Euro kosten.
Am 19. Mai 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Pastetten-Dorfen. Das Verfahren wurde 2003 und 2006 mit zwei Tekturen fortgesetzt. Die zweite Planänderung beinhaltete Unterlagen zur Überprüfung der Verträglichkeit der Autobahnplanung mit den zur Aufnahme in die europäische Gebietsliste gemeldeten Gebieten „Strogn, Hammerbach und Köllinger Bächlein“, „Isental mit Nebenbächen“ und „Mausohrkolonien im Unterbayerischen Hügelland“. Neben der Planung im Abschnitt Pastetten-Dorfen war auch die weitere Planung im Abschnitt Dorfen-Heldenstein Gegenstand der zweiten Planänderung. Am 27. Februar beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit der dritten Planänderung. Für das Teilstück Pastetten-Dorfen mit einer Länge von 17,4 Kilometern sind 136 Millionen Euro veranschlagt.
Am 20. August 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Dorfen-Heldenstein. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Juli 2000 durchgeführt. Am 6. August 2002 wurde die Fortsetzung des Verfahrens mit der ersten Tektur beantragt. Die Planunterlagen konnten im September bei den betroffenen Kommunen eingesehen werden. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde am 12. November 2003 durchgeführt. Mit Schreiben vom 17. März 2006 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens mit der zweiten Planänderung. Neben der Planung im Abschnitt Pastetten-Dorfen war auch die weitere Planung im Abschnitt Dorfen-Heldenstein Gegenstand der zweiten Planänderung. Der Abschnitt Dorfen-Heldenstein soll 153 Millionen Euro kosten und ist 14,9 Kilometer lang.

Pressemitteilung vom 19.03.09

Immer wieder taucht die Frage auf, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet - muss er es überhaupt? Viele stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass ein "e.V." ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen haftet, was hieße, dass sich der Vorstand "zurücklehnen" kann, da ihm ja nichts passiert. Oder dass Vorstände in beängstigender Weise ihre Geschäfte führen und sich zum Teil bewusst über bestehende Spielregeln und Rahmenbedingungen hinwegsetzen. Immer wieder ist dabei zu hören, dass man ja "nur ehrenamtlich tätig sei" und dass ein anderer "den Job" übernehmen könne, wenn einem das eine oder andere nicht passe. Eine solche Einstellung ist nicht nur kurzsichtig, sie birgt auch erhebliche persönliche Risiken. Da der Verein eine juristische Person ist, unterliegt er ebenfalls der gesetzlichen Haftung nach den §§ 31 und §§ 823 BGB.

§§ 31 "Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung begangene, zum Schadenersatz verpflichtete Handlung einem Dritten zufügt".

§§ 823 "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet".

Das bedeutet, dass der Verein, vertreten durch seinen Vorstand, für alle Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet. Aber nicht nur der Verein als Körperschaft, auch das Vertretungsorgan, der Vorstand selbst, kann haftbar gemacht werden. In der Regel tritt das ein, wenn der Verein aus eigenen Mittel einer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann oder dem Verein durch den Vorstand Schaden zugefügt wurde. Somit gibt es zwei Formen der Haftung; die Haftung nach innen - gegenüber dem Verein und die Haftung nach außen - gegenüber Dritten.

Die Wahl zum Vorstand ist einerseits die Bestellung zum Organ des Vereins und anderseits kommt ein Vertrag zwischen Verein und Vorstand zustande, nämlich, dass der Vorstand sich verpflichtet, die Geschäfte des Vereins zu führen. Führt der Vorstand seine Geschäfte schlecht und es entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, haftet der Vorstand dem Verein im Falle schuldhafter Vertragsverletzung. Schuldhaft heißt vorsätzlich oder fahrlässig. Wobei man Vorsatz eigentlich ausklammern sollte, da das schon sehr dicht am strafrechtlichen Bereich sein kann. Die häufigsten Verfehlungen oder Unterlassungen von Vorständen sind daher fahrlässig, wenn z.B. schlichtweg etwas vergessen oder die Notwendigkeit/Dringlichkeit unterschätzt wurde. Pflichtverletzungen des Vorstandes gegenüber dem Verein können zum Beispiel darin bestehen, dass Anträge für öffentliche Zuschüsse nicht rechtzeitig gestellt werden und dadurch Zuschüsse verloren gehen, die Einladungsfrist für Mitgliederversammlungen nicht gewahrt wird und dadurch zusätzliche Kosten für die Einberufung und Durchführung einer erneuten Versammlung entstehen oder die Veruntreuung von Vereinsgeldern usw.

In Betracht kommt aber auch, dass der Vorstand in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit außen stehende Dritte schuldhaft schädigt, der Verein den Schaden ersetzen muss und beim Vorstand Regress nimmt. Dies trifft insbesondere bei den so genannten Verkehrssicherungspflichten zu, durch deren Missachtung durchaus Körperverletzungen entstehen können. Es ist eine allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen. Jeder, der Gefahrenquellen schafft, ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Unterhält der Verein z.B. ein Gebäude, ob als Eigentümer oder Pächter, ist er für die Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen rund um das Gebäude verantwortlich (Räum- u. Streupflicht).

Die Haftung des Vorstandes ist in der Regel gesamtschuldnerisch, da grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder die gleichen Pflichten haben. Werden einem Vorstandsmitglied besondere Aufgaben übertragen, werden die anderen Vorstandsmitglieder dadurch nicht entlastet. Sie müssen vielmehr das betreffende Vorstandsmitglied zumindest regelmäßig kontrollieren und sich vergewissern, dass es die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. Fehlt einem Vorstandsmitglied die erforderliche Sachkenntnis, ist das kein Entschuldigungsgrund. In diesem Fall muss es sich externen Rat einholen oder von seinem Amt zurücktreten.

Aus dem §§ 42 BGB ergibt sich eine besondere Verantwortung des Vorstandes: "Der Vorstand hat im Falle der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung eines Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner".

Der Vorstand muss also die Finanzlage des Vereins regelmäßig kontrollieren. Besonders bei Mehrspartenvereinen mit selbständiger Kassenführung der Abteilungen, muss er ständig den Überblick behalten. Sollte z.B. eine Abteilung ungerechtfertigter weise im Außenverhältnis aktiv werden (Vertragsabschluss) haftet dennoch der Gesamtverein mit seinem Vermögen. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) ist der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins ebenfalls verpflichtet, die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Das gilt im besonderen Maße für die Lohn- und die Umsatzsteuer. Kommt er dem vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nach, haftet er auch unmittelbar selbst den Steuerbehörden gegenüber, wobei die Haftung auch mögliche zu zahlende Säumniszuschläge umfasst. Gleichartiges gilt für die Abführung von Sozialabgaben, wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt. Die Nichtabführung ist eine strafbare Handlung.

Seit dem Jahr 2000 gibt es ein neues Spendenrecht, wonach die Vereine selbständig Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen können. Bei unrichtig bestätigten Spenden haftet der Verein dem Fiskus gegenüber mit 30% der Spendenhöhe zuzüglich Gewerbesteuer. Mit Bußgeldern können Vorstandsmitglieder persönlich belegt werden, wenn ihnen Ordnungswidrigkeiten zu Last gelegt werden können. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Veranstaltungen des Vereins mit überlauter Musik gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes verstoßen oder für bestimmte Veranstaltungen notwendige Genehmigungen nicht eingeholt werden oder Auflagen nicht beachtet werden.

In allen Fällen, in denen der Verein für Schäden, die der Vorstand verursacht, haftet, haftet auch der Vorstand unmittelbar selbst gegenüber den außen stehenden Dritten, zu denen auch die Vereinsmitglieder gehören können.

Pressemitteilung vom 19.03.09


Foto Sitzungsteilnehmer (von links nach rechts): Knoblauch, Raum, Stubican, Hillenbrand, Kelch, Mederer, Böger, Karmasin, Heiler

In der Regierung von Oberbayern trafen sich unter der Leitung von Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand der Beirat für das Konjunkturprogramm II zu seiner konstituierenden
Sitzung. Die Mitglieder erörterten die vorgesehenen internen Arbeitsabläufe und Aufbereitung der eingehenden Bewerbungen um Mittel aus dem Konjunkturpaket II, damit die Regierung von Oberbayern bis Ende April, Anfang Mai 2009 ausgewogen und zeitnah über die Aufnahme der förderfähigen Projekte entscheiden kann. Der Beirat selbst bzw. dessen einzelne Mitglieder entscheiden nicht über eingehende Bewerbungen zur Aufnahme in die Förderprogramme des Konjunkturpakets II. Der nach den Vorgaben des Ministerrates gebildete Beirat hat aber eine zentrale beratende Funktion. In Zusammenarbeit mit dem Beirat wird die Regierung von Oberbayern vor allem über das Vorgehen bei der Verteilung der Mittel für wesentliche Programmteile aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes mit einem Gesamtvolumen von rund 320 Millionen Euro entscheiden. Ferner stehen weitere Mittel mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro vor allem für staatliche Maßnahmen wie etwa für das Deutsche Museum oder die Bobbahn in Berchtesgaden zur Verfügung.

Dem Beirat in Oberbayern gehören an:

- Bezirkstagspräsident Josef Mederer
Verband der Bayerischen Bezirke - Landrat Thomas Karmasin, Landkreis Fürstenfeldbruck
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Landkreistages
- Erster Bürgermeister Günther Knoblauch, Stadt Mühldorf a.Inn
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Städtetages
- Erster Bürgmeister Rudolf Heiler, Stadt Grafing
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Gemeindetages
- Karin Majewski, Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Oberbayern

Der Beirat begleitet in seinen Sitzungen, an denen Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und Regierungsvizepräsident Ulrich Böger teilnehmen, auch Georg Raum, Präsident des Amtes für ländliche Entwicklung Oberbayern und Reinhard Kelch, Regionalstellenleiter Oberbayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales; diese Stellen haben nämlich über gewisse eigene Tranchen aus dem Konkunkturpaket II zu entscheiden.

Ständig aktualisierte Informationen und Antworten zu FAQs zum Konjunkturpaket II sowie weiterführende Links finden alle interessierten Kommunen und andere öffentlichen Träger auch im Internet auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de

Pressemitteilung vom 19.03.09