Immer wieder taucht die Frage auf, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet - muss er es überhaupt? Viele stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass ein "e.V." ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen haftet, was hieße, dass sich der Vorstand "zurücklehnen" kann, da ihm ja nichts passiert. Oder dass Vorstände in beängstigender Weise ihre Geschäfte führen und sich zum Teil bewusst über bestehende Spielregeln und Rahmenbedingungen hinwegsetzen. Immer wieder ist dabei zu hören, dass man ja "nur ehrenamtlich tätig sei" und dass ein anderer "den Job" übernehmen könne, wenn einem das eine oder andere nicht passe. Eine solche Einstellung ist nicht nur kurzsichtig, sie birgt auch erhebliche persönliche Risiken. Da der Verein eine juristische Person ist, unterliegt er ebenfalls der gesetzlichen Haftung nach den §§ 31 und §§ 823 BGB.
§§ 31 "Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung begangene, zum Schadenersatz verpflichtete Handlung einem Dritten zufügt".
§§ 823 "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet".
Das bedeutet, dass der Verein, vertreten durch seinen Vorstand, für alle Schäden, die Dritten zugefügt werden, haftet. Aber nicht nur der Verein als Körperschaft, auch das Vertretungsorgan, der Vorstand selbst, kann haftbar gemacht werden. In der Regel tritt das ein, wenn der Verein aus eigenen Mittel einer Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann oder dem Verein durch den Vorstand Schaden zugefügt wurde. Somit gibt es zwei Formen der Haftung; die Haftung nach innen - gegenüber dem Verein und die Haftung nach außen - gegenüber Dritten.
Die Wahl zum Vorstand ist einerseits die Bestellung zum Organ des Vereins und anderseits kommt ein Vertrag zwischen Verein und Vorstand zustande, nämlich, dass der Vorstand sich verpflichtet, die Geschäfte des Vereins zu führen. Führt der Vorstand seine Geschäfte schlecht und es entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, haftet der Vorstand dem Verein im Falle schuldhafter Vertragsverletzung. Schuldhaft heißt vorsätzlich oder fahrlässig. Wobei man Vorsatz eigentlich ausklammern sollte, da das schon sehr dicht am strafrechtlichen Bereich sein kann. Die häufigsten Verfehlungen oder Unterlassungen von Vorständen sind daher fahrlässig, wenn z.B. schlichtweg etwas vergessen oder die Notwendigkeit/Dringlichkeit unterschätzt wurde. Pflichtverletzungen des Vorstandes gegenüber dem Verein können zum Beispiel darin bestehen, dass Anträge für öffentliche Zuschüsse nicht rechtzeitig gestellt werden und dadurch Zuschüsse verloren gehen, die Einladungsfrist für Mitgliederversammlungen nicht gewahrt wird und dadurch zusätzliche Kosten für die Einberufung und Durchführung einer erneuten Versammlung entstehen oder die Veruntreuung von Vereinsgeldern usw.
In Betracht kommt aber auch, dass der Vorstand in Ausübung seiner Vorstandstätigkeit außen stehende Dritte schuldhaft schädigt, der Verein den Schaden ersetzen muss und beim Vorstand Regress nimmt. Dies trifft insbesondere bei den so genannten Verkehrssicherungspflichten zu, durch deren Missachtung durchaus Körperverletzungen entstehen können. Es ist eine allgemeine Rechtspflicht, im Verkehr Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen. Jeder, der Gefahrenquellen schafft, ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Unterhält der Verein z.B. ein Gebäude, ob als Eigentümer oder Pächter, ist er für die Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen rund um das Gebäude verantwortlich (Räum- u. Streupflicht).
Die Haftung des Vorstandes ist in der Regel gesamtschuldnerisch, da grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder die gleichen Pflichten haben. Werden einem Vorstandsmitglied besondere Aufgaben übertragen, werden die anderen Vorstandsmitglieder dadurch nicht entlastet. Sie müssen vielmehr das betreffende Vorstandsmitglied zumindest regelmäßig kontrollieren und sich vergewissern, dass es die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt. Fehlt einem Vorstandsmitglied die erforderliche Sachkenntnis, ist das kein Entschuldigungsgrund. In diesem Fall muss es sich externen Rat einholen oder von seinem Amt zurücktreten.
Aus dem §§ 42 BGB ergibt sich eine besondere Verantwortung des Vorstandes: "Der Vorstand hat im Falle der Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu beantragen. Wird die Stellung eines Antrags verzögert, so sind die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; sie haften als Gesamtschuldner".
Der Vorstand muss also die Finanzlage des Vereins regelmäßig kontrollieren. Besonders bei Mehrspartenvereinen mit selbständiger Kassenführung der Abteilungen, muss er ständig den Überblick behalten. Sollte z.B. eine Abteilung ungerechtfertigter weise im Außenverhältnis aktiv werden (Vertragsabschluss) haftet dennoch der Gesamtverein mit seinem Vermögen. Nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) ist der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins ebenfalls verpflichtet, die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Das gilt im besonderen Maße für die Lohn- und die Umsatzsteuer. Kommt er dem vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nach, haftet er auch unmittelbar selbst den Steuerbehörden gegenüber, wobei die Haftung auch mögliche zu zahlende Säumniszuschläge umfasst. Gleichartiges gilt für die Abführung von Sozialabgaben, wenn der Verein Arbeitnehmer beschäftigt. Die Nichtabführung ist eine strafbare Handlung.
Seit dem Jahr 2000 gibt es ein neues Spendenrecht, wonach die Vereine selbständig Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen können. Bei unrichtig bestätigten Spenden haftet der Verein dem Fiskus gegenüber mit 30% der Spendenhöhe zuzüglich Gewerbesteuer. Mit Bußgeldern können Vorstandsmitglieder persönlich belegt werden, wenn ihnen Ordnungswidrigkeiten zu Last gelegt werden können. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Veranstaltungen des Vereins mit überlauter Musik gegen die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes verstoßen oder für bestimmte Veranstaltungen notwendige Genehmigungen nicht eingeholt werden oder Auflagen nicht beachtet werden.
In allen Fällen, in denen der Verein für Schäden, die der Vorstand verursacht, haftet, haftet auch der Vorstand unmittelbar selbst gegenüber den außen stehenden Dritten, zu denen auch die Vereinsmitglieder gehören können.
Pressemitteilung vom 19.03.09

In der Regierung von Oberbayern trafen sich unter der Leitung von Regierungspräsident
Christoph Hillenbrand der Beirat für das Konjunkturprogramm II zu seiner konstituierenden
Sitzung. Die Mitglieder erörterten die vorgesehenen internen Arbeitsabläufe und Aufbereitung der eingehenden Bewerbungen um Mittel aus dem Konjunkturpaket II, damit die Regierung von Oberbayern bis Ende April, Anfang Mai 2009 ausgewogen und zeitnah über die Aufnahme der förderfähigen Projekte entscheiden kann. Der Beirat selbst bzw. dessen einzelne Mitglieder entscheiden nicht über eingehende Bewerbungen zur Aufnahme in die Förderprogramme des Konjunkturpakets II. Der nach den Vorgaben des Ministerrates gebildete Beirat hat aber eine zentrale beratende Funktion. In Zusammenarbeit mit dem Beirat wird die Regierung von Oberbayern vor allem über das Vorgehen bei der Verteilung der Mittel für wesentliche Programmteile aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes mit einem Gesamtvolumen von rund 320 Millionen Euro entscheiden. Ferner stehen weitere Mittel mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro vor allem für staatliche Maßnahmen wie etwa für das Deutsche Museum oder die Bobbahn in Berchtesgaden zur Verfügung.
Dem Beirat in Oberbayern gehören an:
- Bezirkstagspräsident Josef Mederer
Verband der Bayerischen Bezirke - Landrat Thomas Karmasin, Landkreis Fürstenfeldbruck
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Landkreistages
- Erster Bürgermeister Günther Knoblauch, Stadt Mühldorf a.Inn
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Städtetages
- Erster Bürgmeister Rudolf Heiler, Stadt Grafing
Vorsitzender des Bezirksverbandes Oberbayern des Bayerischen Gemeindetages
- Karin Majewski, Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Oberbayern
Der Beirat begleitet in seinen Sitzungen, an denen Regierungspräsident Christoph Hillenbrand und Regierungsvizepräsident Ulrich Böger teilnehmen, auch Georg Raum, Präsident des Amtes für ländliche Entwicklung Oberbayern und Reinhard Kelch, Regionalstellenleiter Oberbayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales; diese Stellen haben nämlich über gewisse eigene Tranchen aus dem Konkunkturpaket II zu entscheiden.
Ständig aktualisierte Informationen und Antworten zu FAQs zum Konjunkturpaket II sowie weiterführende Links finden alle interessierten Kommunen und andere öffentlichen Träger auch im Internet auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de
Pressemitteilung vom 19.03.09
1. Der Bau – und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ behandelt. Stellungnahmen und Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden eingearbeitet. Ebenso war die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofsstraße“, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe – und Industriegebiet I“ sowie die 1. Änderungen des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“ Gegenstand der Beratung.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans Gewerbe- und Industriegebiet Teil I beinhaltete, dass der Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“ mit Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2008 Nr. 095 einheitlich als Industriegebiet (GI) ausgewiesen und die Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen wurden. Augrund der Änderung der Nutzungsart Gewerbegebiet (GE) in ein Industriegebiet (GI) musste somit auch der Flächennutzungsplan geändert werden.
Bei der Änderung des Bebauungsplanes "Eichfeld VI" soll künftig der im Bebauungsplan vorgesehene Geschosswohnungsbau entfallen. Es sollen Doppelhaushälften oder Einfamilienhäuser eingeplant werden.
2. Die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen, sowie Liefer – und Dienstleistungen sollen entsprechend dem Beschluss des Bundesrats vom 20.02.2009 und den Festlegungen des Bayerischen Ministerrats vom 03.03.2009 neu festgelegt werden. Das wurde dem Stadtrat vom Bau – und Umweltausschuss empfohlen. Danach sollen für beschränkte Ausschreibungen nun folgende Wertgrenzen gelten: 1.000.000 für Bauleistungen (VOB) und 100.000 für Liefer – und Dienstleistungen (VOL). Für freihändige Vergaben soll sowohl für Bauleistungen (VOB) sowie für Liefer – und Dienstleistungen (VOL) eine Wertgrenze in Höhe von 100.000 € gelten.
Danach kann die heimische Wirtschaft stärker bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden.
Pressemitteilung vom 19.03.09
1. Straßenverkehrsrecht – Verkehrsregelung am Krankenhausberg
Der Haupt- und Kulturausschuss hat in seiner letzten Sitzung über eine Änderung der Verkehrsregelung am Krankenhausberg beraten.
Die Bachmaier Immobiliengesellschaft mbH beantragte für das untere Teilstück des Krankenhausberges (Abschnitt Am Stadtwall – Zufahrt zum geplanten Anwesen Krankenhausberg 2) eine Aufhebung der bestehenden Einbahnregelung.
Im Bebauungsplan sei eine Zufahrt sowohl zur Tiefgarage als auch zu den oberirdischen Stellplätzen der Wohnanlage über den Krankenhausberg vorgesehen. Der Antrag werde im Interesse der zukünftigen Bewohner der „Wohnanlage am Stadtwall“ gestellt.
Die Kliniken Kreis Mühldorf a. Inn beantragen ebenfalls eine Aufhebung der Einbahnregelung am Krankenhausberg für den Abschnitt Am Stadtwall – Krankenhausstraße. Diese Lösung würde dem Wunsch der Kliniken entsprechen, den Haupteingang des Krankenhauses besser zum Abholen von Patienten bzw. zum Ein- und Aussteigen von Besuchern nutzen zu können.
Der Krankenhausberg hat im südlichen Teilstück eine Fahrbahnbreite von 7,50 m mit derzeit folgender Aufteilung:
2,00 m 3,95 m 1,55 m
Parken Hauptfahrbahn Radfahrer
Das bedeutet, dass bei einer Freigabe für Gegenverkehr auf die Nutzung von ca. 15 zentrumsnahen Parkplätze verzichtet werden müsste.
Mit dem Unterbinden des Abbiegens in den Krankenhausberg konnte ein früherer Unfallschwerpunkt vollkommen entschärft werden.
Die Polizei riet von der Änderung der Verkehrsregelung ab. Vor allem am Übergang vom einbahnigen oberen Teil des Krankenhausberges in den Bereich mit Gegenverkehr sei mit Problemen zu rechnen. Der bergab fahrende Verkehrsteilnehmer muss in diesem Bereich äußerst rechts fahren, da er nach Umsetzung der Regelung mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen muss. Ob ihm das nach jahrelanger Gewohnheit durch die Aufstellung geeigneter Verkehrszeichen begreiflich gemacht werden kann, ist nach Auffassung der Polizei äußerst fraglich. Gefährliche Situationen und Beinahezusammenstöße seien nicht auszuschließen.
Der Haupt – und Kulturausschuss kam aus diesen Gründen zu dem Ergebnis, dass die Einbahnstraßenregelung bestehen bleibt.
2. Bayerisches Kinderbildungs – und betreungsgesetz – Bedarfsplanung 2009-2011 der Stadt Mühldorf a. Inn
Der Haupt – und Kulturausschuss hat in seiner letzen Sitzung die Bedarfplanung 2009-2011 im Bereich Kinderbildung und Kinderbetreuung beraten. Die Stadt Mühldorf a. Inn ist bzgl. der Kinderbetreuungsangebote gut aufgestellt. Bei den Angeboten für die Unterdreijährigen besteht aber noch Ausbaubedarf, der für die Folgejahre vorgesehen ist. Im Bereich der Kindergärten ist eine gute Versorgung gegeben. Bei der Schulkinderbetreuung wird abzuwarten sein, wie sich der angekündigte Ausbau der Ganztagsschulen entwickelt und auf die vorhanden Betreuungsangebote auswirkt. Die Tagespflege erfüllt eine wichtige Funktion in der Kinderbetreuung. Vor allem die geringe Nachfrage nach Öffnungszeiten vor 7.00 Uhr und nach 18.00 Uhr bzw. Samstagsbetreuung kann dadurch abgedeckt werden.
Die bestehenden Angebote aller in diesem Bedarfsplan genannten Träger und der Tagespflege können deshalb nach dem BayKiBiG anerkannt werden und bieten damit weiter Planungssicherheit für Familien und Mitarbeiter. Gleichzeitig wird damit auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Rechnung getragen.
Die weitere Entwicklung sowohl bei den Betreuungswünschen der Eltern, wie auch bei den gesetzlichen Vorgaben wird künftig genau beobachtet. Besonders das derzeitige Überangebot an Kindergartenplätzen ist bei den künftigen Planungen zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Bevölkerungs – und Geburtenentwicklung und den künftigen Betreuungswünschen der Eltern müssen hier in den nächsten Jahren grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden.
Pressemitteilung vom 19.03.09
Die nächste Problemmüllsammlung in der städtischen Grüngutsammelstelle (ehemaliger Wertstoffhof Süd), Pregelstraße 2 (Nähe Kläranlage) findet am Montag, den 30.03.2009 von 16:30 - 18:30 Uhr statt.
Pressemitteilung vom 18.03.09
Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 24.03.2009 von 16 - 17 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Pressemitteilung vom 16.03.09
Am 24.03.2009 findet von 08:00 bis 18:00 Uhr wieder der diesjährige Mittefastenmarkt im Bereich des Stadtplatzes (Katharinenplatz bis Einfahrt Am Stadtwall und Brückenstraße bis Einfahrt Luitpoldallee). Die ca. 200 Fieranten bieten ein breit gefächertes Warenangebot.
Die Stadt Mühldorf weist darauf hin, dass die o.g. Bereiche von Dauerparkern bis Montag, 23.03.2009, 23 Uhr zu räumen sind.
Pressemitteilung vom 16.03.09
am 12.03.2009 um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
1. Genehmigung der Niederschrift der Haupt- und Kulturausschusssitzung vom 15.01.2009 (öffentlicher Teil)
2. Straßen- und Wegerecht;
Antrag auf das Errichten einer Holzhütte am Stadtplatz
3. Verkehrsregelung am Krankenhausberg
4. Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG); Bedarfsplanung 2009 -2011 der Stadt Mühldorf a. Inn
5. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 09.03.09
am 10. März 2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
1. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 09. Februar 2009 (öffentlicher Teil)
2. Bauanträge
3. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ Feststellungsbeschluss
4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“
Wiederholte Auslegung
5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes der „5. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet Teil I“
6. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Eichfeld VI“
Änderungsbeschluss
7. Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Einziehung gem. Art. 8 (BayStrWG) einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße „Harter Straße in der Gemarkung Hart“, Fl.Nr. 14, Gemarkung Hart wegen Erweiterung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes - Durchführung der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 28.11.2008 – 03.03.2009
9. Vergabewesen; Festlegung neuer Wertgrenzen bei der Vergabe von Leistungen ab 10.02.2009
8. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 03.03.09
Eine Vielfalt prägt die Einheit unserer Stadt
Ortsteile haben ihren Charakter bewahrt - Viel geleistet und gearbeitet
Bei meinen Besuchen der Vereine und der Organisationen in unserer Stadt fällt immer wieder auf, dass unsere Stadt durch ihre Vielfalt besticht. In den Ortsteilen von Mühldorf, seien es die alten oder die neuen, wird ein hervorragendes Miteinander gelebt und erlebt. Altmühldorf, Mößling und auch Hart haben ihren liebenswerten Charakter bewahrt und zeigen noch heute eine Geschlossenheit, die auf ihre Ursprünge zurückgeht. In meiner Amtszeit habe ich immer darauf geachtet, dass diese Ortsteile kraftvoll unterstützt werden. Die Stadt hat viel Geld in die Hand genommen, um beispielsweise bei den Feuerwehren diese Strukturen zu unterstützen. Die Zusammenarbeit aller dieser Organisationen hat sich immer weiter entwickelt und könnte nicht besser sein. In Altmühldorf und Mößling ist es gelungen die Strukturen zu erhalten und mit neuem Leben zu erfüllen. Dazu gehört, dass in beiden Teilen die Grundschule erhalten werden konnte. Auch hier habe ich immer darauf geachtet, dass die kleinen Mühldorfer wohnortnah beschult werden können.
Mein Ziel war und ist es in ganz Mühldorf ein erfülltes Gemeinschaftsleben mit den gleichen Voraussetzungen entstehen zu lassen. Dazu kamen die neuen Siedlungen in Mühldorf Nord und in Mühldorf Süd. In beiden Bereichen ist viel geschehen. Der Mühldorfer Süden wurde aufgewertet. Dort kann in den nächsten Jahren gebaut werden, neue Geschäfte sorgen dafür, dass auch das wirtschaftliche Leben wieder einen Aufschwung genommen hat. Im Mühldorfer Norden haben wir eine exakte Planung für die weitere Entwicklung. Ein Meilenstein dieser Planungen wird es sein, wenn der Steg über den Kanal den Norden mit der Oberen Stadt verbindet. Der Wettbewerb, der dieser Planung zu Grunde lag, hat höchste Anerkennung bei der Regierung von Oberbayern gefunden. Der Bau der neuen Hauptschule verleiht dem Mühldorfer Norden ein ganz besonderes Gewicht. Mühldorf ist im Norden und Süden für die Zukunft gerüstet. Dies gilt auch für die Obere Stadt. Mit dem geplanten Umbau des Bahnhofvorplatzes und dem Kauf des ehemaligen Postgeländes konnten auch hier wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen werden.
Die Attraktivität unserer Stadt erwächst aus ihrer Vielfalt. Eine Stadt lebt aber vom Engagement ihrer Bürger. In den einzelnen Ortsteilen wird bürgerschaftliches Engagement praktisch umgesetzt. Die Unterstützung der Stadt haben die einzelnen Verbände und Vereine in den vergangenen Jahren immer erhalten, daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Ziel dabei muss es ein, die verschiedenen Strukturen zu erhalten und in die gesamte Gemeinschaft einzubringen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass uns dies in der Zukunft gelingen wird. Tradition und Moderne haben in Mühldorf den gleichen Stellenwert. Nur so können wir eine starke Stadt mit einer vernünftigen und sozialen Zukunftserwartung bleiben. Mein Dank gilt all denen, die sich, ganz gleich auf welchem Platz, ehrenamtlich in die Gemeinschaft einbringen und so die Grundlage für ein gemeinsames miteinander legen. Unsere Stadt braucht diese Mitbürger in allen Teilen der Stadt.
Ihr
Günther Knoblauch
Erster Bürgermeister
Pressemitteilung vom 02.03.09
Bereits im Ende des Jahres 2008 setzte sich die Südostbayernbahn für eine Aufstockung des Zugangebotes zwischen Trostberg und Hörpolding für eine „durchgehende“ Verbindung zwischen Garching und Traunstein ein. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft und die Südostbayernbahn beabsichtigte schon damals, die Zugverbindungen auf dem Streckenabschnitt Trostberg – Hörpolding von derzeit zwei Zügen pro Werktag auf zehn Züge pro Werktag aufzustocken. Im Rahmen eines Gespräches im Landratsamt Traunstein kristallisierte sich allerdings heraus, dass mit Ausnahme von Traunreut die Anliegergemeinden kein Interesse an der Aufstockung hatten. Ein erneutes Gespräch mit den beteiligten Gemeinden soll allerdings doch noch zur Ausweitung des Zugangebots führen.
Pressemitteilung vom 02.03.09

Zum 01.01.2009 wurde der Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Polling in den Standesamtsbezirk Mühldorf a. Inn eingegliedert. Die Bestellung der bisherigen Standesbeamten sowie auch der bisherigen Eheschließungs-Standesbeamten endete zum 31.12.2008. Die Stadt Mühldorf a. Inn ernannte deshalb den Bürgermeister der Gemeinde Polling, Hans Schmidbauer, und den Bürgermeister der Gemeinde Oberneukirchen, Franz Steiglechner, zu Eheschließungs- Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Mühldorf a. Inn. Damit können die Bürgermeister auch weiterhin noch Trauungen in ihrem Gemeindegebiet vornehmen.
Pressemitteilung vom 02.03.09

Nachdem beim diesjährigen Musikwettbewerb "Jugend musiziert " erstmals Schüler aus der Kontrabassklasse von Claus Freudenstein teilnahmen, konnten diese hervorragende Ergebnisse erzielen. Tobias Winhart gewann in der Duowertung mit Constanze Lehertshuber am Klavier den ersten Preis. Franziska Petermeier erreichte mit Ihrer Klavierpartnerin Simone Kamhuber den zweiten Platz.
Beide Kontrabassisten sind Schüler von Claus Freudenstein an der Städtischen Musikschule der Stadt Mühldorf a. Inn. Die Pianistinnen werden von Sigrid Weigl und Ruth Gester unterrichtet.
"Jugend musiziert" ist einer der renommiertesten deutschen Musikwettbewerbe für Jungendliche und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Horst Köhler.
Pressemitteilung vom 02.03.09
Ehrenbürger Josef Klapfenberger

Josef Klapfenberger wurde am 25. Juni 1905 in Edling bei Trostberg geboren. Nach seiner Gymnasialzeit in Scheyern und Freising besuchte er die Theologische Hochschule in Freising. 1932 erfolge seine Weihe zum Priester. Am 14. Februar 1950 kam Josef Klapfenberger als Stadtpfarrer nach Mühldorf St. Nikolaus. Seine enorme Arbeitsleistung innerhalb und außerhalb des seelsorgerischen Bereichs war der Anlass, ihm am 12. Juni 1975 die Ehrenbürgerwürde zu verleihen. Besonders hervorgehoben wurden dabei folgende Aktivitäten: Vollständige Renovierung der Katharinenkirche im Jahr 1956, Anschaffung von neuen Betstühlen für die Nikolauskirche im Jahr 1960, die Erneuerung des Kirchendaches sowie der Neubau des Pfarrheims im Jahr 1966. Ein Jahr darauf erfolgte der Neubau des Kindergartens und ein weiteres Jahr später der Bau des Altenheimes. In den Jahren 1974 und 1975 wurde auf Betreiben von Stadtpfarrer Klapfenberger die Nikolauskirche von Grund auf renoviert. Nur wenige Monate nach Übergabe der Pfarrei an seinen Amtsnachfolger starb Josef Klapfenberger am 13. Oktober 1980 im Alter von 75 Jahren. Noch heute erinnert die Josef-Klapfenberger-Straße im Mühldorfer Süden an den ehemaligen Stadtpfarrer.
Pressemitteilung vom 02.03.09
Termine für 2009

Die Stadt Mühldorf a. Inn führt auch im Jahr 2009 wieder regelmäßig Besichtigungstermine der Innenstadt für interessierte Bürgerinnen und Bürger durch (Kosten pro Teilnehmer: 3 €).
• 19.04. / 14:00 Uhr, Treffpunkt: Stadtapotheke
„Durch die Handwerkergassen zum Schrannenmarkt“
• 17.05. / 14:00 Uhr, Treffpunkt: Rathaus
„Von Bürgersleuten, Ratsherren, Händlern und Hexen“
• 21.06. / 14:00 Uhr, Treffpunkt: Nikolauskirche
„Das Salzburger Viertel in Mühldorf“
• 19.07. / 14:00 Uhr, Treffpunkt: Spitalgasse, vor dem Hl. Geistspital „Inn- oder Spitalvorstadt“
Der Nagelschmiedturm ist an jedem ersten Samstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
Die Stadtführungen gibt es seit 1993. Die Stadtführerinnen Marianne Zollner, Beate Fedtke-Gollwitzer und Elfriede Zehentmaier feiern 2009 somit ihr 15-jähriges Jubiläum.
Pressemitteilung vom 02.03.09

Die Mühldorfer Firma IMS übergab der Stadt Mühldorf für soziale Zwecke eine großzügige Spende, die nun an die acht Mühldorfer Altenclubs weitergereicht wurde. Mit den Geldern werden bedürftige Seniorinnen und Senioren von den Altenclubs im Einzelfall unterstützt. Bürgermeister Günther Knoblauch bedankte sich bei den Altenclubs für ihre engagierte freiwillige Arbeit für die Mühldorfer Seniorinnen und Senioren.
Pressemitteilung vom 02.03.09
am 09.03.2009 um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Finanz- und Grundstücksausschusses vom 12.01.2009 (öffentlicher Teil)
2. Zuschussanträge
3. Bekanntmachungen
Pressemitteilung vom 02.03.09
1. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
Der Stadtrat hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Abwägung der öffentlichen Belange und den Einwendungen bei der 16. Änderungen des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“ und bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes beschäftigt. Die Pläne werden erneut öffentlich ausgelegt. Ferner wurden die Teilaufhebung und die 3. Änderung des Bebauungs – und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“ und die diesbezügliche Beteilung der Öffentlichkeit beschlossen. Ebenso wurde die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“ behandelt.
2. Verkaufsoffene Sonntage 2009
Auf Antrag der Aktionsgemeinschaft Mühldorf a. Inn e.V. vom 07.01.2009 hat der Stadtrat für das Jahr 2009 je im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr folgende Verkaufssonntage festgelegt:
• Sonntag, 29.03.2009: 10. Mühldorfer Automobilmarkt
• Sonntag, 26.07.2009: Tag der Vereine
• Sonntag, 25.10.2009: Simon-Judi-Markt
3. Kooperation der Städtischen Musikschule Mühldorf a. Inn und der Fachakademie
Der Stadtrat stimmte der Kooperation der Städtischen Musikschule und der Fachakademie einstimmig zu. Vorgesehen ist die weitgehende Gebührenermäßigung für Starkheimer Schüler, die an der Musikschule eine Ausbildung in «elementarer Musikpädagogik» machen. Das Angebot ist einzigartig in Bayern. Derzeit gibt es durch den Musikschullehrerverband Bestrebungen nach einer staatlichen Anerkennung. Die Schüler sollen in Fächern wie „Klavier“ unterrichtet werden, in denen es keinen Unterricht in Starkheim gibt. Sie zahlen keine Grundgebühr und für den Unterricht nur 50 Prozent. Die Leiter der Musikschule und der Fachakademie rechnen mit bis zu fünf Schülern jährlich.
Pressemitteilung vom 27.02.09
Die Stadtbücherei im Kornkasten zeigt am Donnerstag den 12. März um 15 Uhr den Film "Die geheimnisvolle Minusch“ nach dem Kinderroman von Annie M. Schmidt. Eine spannende Geschichte um einen Reporter, der mit Hilfe einer Katzenbande zum Starreporter aufsteigt. Als die Katzen jedoch einen Skandal aufdecken, muss der Hasenfuß auf Minuschs Drängen seinen ganzen Mut aufbringen, um weitere Untaten zu verhindern.
Der fantastische Film ist für Kinder ab etwa 6 Jahren oder älter geeignet und dauert etwa 85 Minuten.
Ein Unkostenbeitrag von € 1,00 fällt dafür an.
Pressemitteilung vom 27.02.09
Die Städtische Grüngutsammelstelle in der Pregelstraße 2 ist ab 04.03.2009 wieder geöffnet.
Beachten sie bitte auch das zum Download beigefügte Informationsblatt.
Anlage (PDF, 8 kB)
Pressemitteilung vom 27.02.09