Ab Dienstag, den 29.05.2007, beginnen plangemäß die Arbeiten der Energieversorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom) und die Verlegung der Abwasserdruckleitung in der Mangfallstraße.
Dauer: ca. 3 Wochen
Während der Bauzeit ist die Mangfallstraße für den Durchgangsverkehr (auch Schulbus) gesperrt.
Da die 3. Arbeitswoche außerhalb der Schulferien liegt, bittet die Stadtverwaltung die betroffenen Eltern dieses zu berücksichtigen
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Behinderungen und Einschränkungen.
Pressemitteilung vom 24.05.07
Aufgrund des schlechten Zustandes von Fahrbahn und Gehweg der Münchener Straße, wird auch in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Mühldorf a. Inn (Baulastträger der Fahrbahn), ein weiteres Teilstück der Münchenerstraße mit Gehweg erneuert.
Der bestehende Gehweg (Höhe Chinarestaurant) weist durchgehend defekte und abgesunkene Betonbordsteine auf. Der Asphaltbelag zeigt starke Rissbildung mit offenen Nähten in den Anschlüssen. In weiteren Teilstücken sind großflächige Setzungen mit Pfützenbildung eingetreten.
Im Zuge der Baumaßnahme werden die defekten Betonbordsteine gegen haltbare Granitbordsteine ausgetauscht. Die Gehwegoberfläche wird mit Betongehwegplatten versehen. Die vorhandenen Gehwegbreiten werden beibehalten.
Die Arbeiten beginnen am 24.05.2007 mit dem Ausbau der Bordsteine und Entwässerungs- rinne. Bis zum 22.06.2007 soll die geplante Baumaßnahme ihren Abschluss finden.
An Kosten fallen seitens der Stadt Mühldorf a. Inn für die Baumaßnahmen am Gehweg ca. 16.000.- € an.
Die Arbeiten werden weitestgehend unter Begegnungsverkehr ausgeführt. Für etwaig auftretende Verkehrsbehinderungen bitten wir um Verständnis.
Pressemitteilung vom 21.05.07
Teilstück Wirtsgasse bis Otto-Gastagger-Straße
Plangemäß wird im Bauabschnitt Münchenerstraße ab Wirtsgasse bis Otto-Gastagger-Straße
am Donnerstag den 24.05.2007 der Straßenbelag abgefräst. Diese Arbeiten werden unter Vollsperrung ausgeführt.
In der darauf folgenden Woche wird an einem Arbeitstag (witterungsabhängig) unter Vollsperrung die neue Asphaltdeckschicht aufgebracht.
Der Anliegerverkehr ist mit kleinen Behinderungen möglich.
Der Durchgangsverkehr Münchener Straße wird aus Richtung Westen über die Nordtangente und aus Richtung Osten über Kapellenstraße – Siemensstraße umgeleitet.
Die Stadt Mühldorf a. Inn bedankt sich bei ihren Bürgern für das aufgebrachte Verständnis.
Pressemitteilung vom 21.05.07
Kommende Woche, ab dem 21. Mai 2007, werden die sog. Hausanschlussleitungen vom Hauptkanal im Bereich der Oberhofener Straße, Hausnummer 1 bis 55 und der Mößlinger Straße, Hausnummer 32 bis 66 bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück überprüft. Dabei ist es notwendig, dass der Kontrollschacht auf dem jeweiligen Grundstück frei zugänglich ist, damit der Kanalbefahrer den Schachtdeckel öffnen und vor der Inspektion die Hausanschlussleitung spülen kann.
Pressemitteilung vom 18.05.07
im großen Sitzungssaal des Rathauses.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 19.04.2007 (öffentlicher Teil)
2. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn;
2. Änderung des Bebauungsplanes "Mühldorfer Feld Teil II" - Satzungsbeschluss
3. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn;
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Hirsch am Hart Teil II" - Änderungsbe-schluss
4. Änderung der Satzung der Heiliggeistspitalstiftung Mühldorf a. Inn
5. Straßenverkehrsrecht;
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben zur Errichtung einer Lichtzeichenanlage in der Luitpoldallee
6. Freiwillige Feuerwehr Mößling;
Bestätigung der am 27.04.2007 gewählten Kommandanten
7. Berufung eines Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter
8. Bekanntmachungen
anschließend nichtöffentlicher Teil
Pressemitteilung vom 16.05.07
Die nächste Bürgermeistersprechstunde bei Erstem Bürgermeister Günther Knoblauch findet statt am 21.05.2007 von 17.00 - 19.00 Uhr in den Amtsräumen des Ersten Bürgermeisters im Mühldorfer Rathaus.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Pressemitteilung vom 16.05.07
Regierungspräsident Hillenbrand: Wichtiger Schritt für Südostbayern
„Eine für die zügige Anbindung von Südostbayern an das Autobahnnetz grundlegende Entscheidung hat die Regierung von Oberbayern mit dem Planergänzungsbeschluss für den Ab-schnitt Forstinning - Pastetten der BAB A94 München - Passau getroffen“, wertet Regierungspräsident Christoph Hillenbrand diese Entscheidung seines Hauses. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 7. März 2002 für den fast 6 Kilometer langen Teilabschnitt der Trasse Dorfen hatten Anlieger und Gemeinden geklagt. Das Verfahren ist derzeit beim Baye-rischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anhängig.
Die Regierung von Oberbayern hatte bei der Entscheidung zwischen den Trassen Dorfen und Haag insbesondere die mit dem Autobahnbau verfolgten verkehrlichen Ziele, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm und den Naturschutz zu berücksichtigen. „Die Belange des Naturschutzes sind gewichtig, hier letztlich aber nicht ausschlaggebend für die Entscheidung, über welche Trasse die BAB A 94 weitergebaut wird“, erläutert Hillenbrand zusammengefasst den Beschluss. Damit ist der Weg frei für eine gerichtliche Entscheidung und für einen baldigen Weiterbau der Autobahn A 94.
Die Regierung hat in ihrer auf über 160 Seiten begründeten Entscheidung alle aufgeworfenen Fragen sorgfältig geklärt, die mit dem Autobahnbau auf der in der Region sehr kontrovers diskutierten Trasse Dorfen verbunden sind. Der Ergänzungsbeschluss vergleicht umfassend die Trasse Dorfen mit der ebenfalls raumgeordneten Trasse Haag und klärt die Verträglichkeit des Autobahnbaus im Hinblick auf die im weiteren Verlauf der Trasse Dorfen betroffenen ge-meldeten FFH-Gebiete sowie mit dem Artenschutz. Dazu hat die Regierung die mehrere Ordner umfassenden Unterlagen der Autobahndirektion Südbayern sowie Einwendungen und Stellungnahmen von privaten Klägern, Fachbehörden und anerkannten Naturschutzvereinen ausgewertet. Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde trägt zudem der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.09.2006 und der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, die gerade im Bereich des Naturschutzrechts in den letzten Monaten wesentlich verschärfte Anforderungen entwickelt hatte. Der gesetzlich angeordnete Sofortvollzug, der die Möglichkeit für einen umgehenden Baubeginn bietet, wurde durch Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ausgesetzt. Die Autobahndirektion Südbayern hatte nämlich erklärt, mit dem Bau der A 94 nicht vor dem Abschluss der Klageverfahren durch den BayVGH zu beginnen. Die näheren Einzelheiten zum Verlauf der Planfeststellungsverfahren zur A 94 zwischen Forstinning und Heldenstein ergeben sich aus der folgenden Darstellung.
Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 19. April 2005 die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 7. März 2002 zum Bau der A 94 im Abschnitt Forstinning - Pastetten angeordnet. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die fehlende Prüfung der Verträglichkeit des Autobahnbaus mit den Erhaltungszielen der im weiteren Verlauf der Trasse Dorfen zwischen Pastetten und Heldenstein während des Klageverfahrens gemeldeten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und einer unzureichenden Begründung der Trassenabwägung. Zudem legte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, welchen Schutz Gebiete beanspruchen, die der Kommission als FFH-Gebiete gemeldet wurden, jedoch von der Kommission noch nicht in die zu erstellende europäische Gebietsliste aufgenommen worden sind.
Nach europäischem Recht haben die Mitgliedsstaaten zum Schutz von natürlichen Lebensräumen und besonders schützenswerten Arten besondere Schutzgebiete (sog. „FFH-Gebiete“) auszuweisen, um ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz zu schaffen. Die Europäische Kommission erstellt hierzu eine Liste solcher Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Projekte mit möglichen Auswirkungen auf solche Gebiete sind vor ihrer Zulassung einer Prüfung hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen zu unterziehen. Der Freistaat Bayern meldete Gebiete an die Europäische Kommission, die zur Aufnahme in das europäische Schutzgebietsnetz geeignet sind. Die Meldung vom 21.12.2004 enthält Gebiete, die von der geplanten Trasse der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein berührt werden. Der bereits am 7. März 2002 erlassene Planfeststellungsbeschluss konnte keine FFH-Verträglichkeitsprüfung enthalten. Der Europäische Gerichtshof entschied am 14.09.2006 zur Vorlagefrage, dass Eingriffe in gemeldete aber noch nicht in der europäischen Liste eingetragene Gebiete nicht zugelassen werden dürfen, wenn sie die ökologischen Merkmale eines solchen Gebiets ernsthaft beeinträchtigen könnten. Die Regierung von Oberbayern weist in ihrem Planergänzungsbeschluss nach, dass es durch den Bau der Trasse Dorfen in ihrer gesamten Länge unter Berücksichtigung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Eingriffe in die Gebiete zu minimieren, zu keiner ernsthaften Beeinträchtigung kommen wird. Um die Schutzgebiete noch besser vor Eingriffen zu bewahren, hat die Regierung von Ober-bayern den Prüfmaßstab an ihre FFH-Verträglichkeitsprüfung angelegt, der gelten würde, wenn die Gebiete schon in die Liste eingetragen wären. Dieser Prüfmaßstab ist sogar strenger als vom EuGH gefordert. Im Planergänzungsbeschluss wird der Nachweis geführt, dass es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen gemeldeten FFH-Gebiete kommen wird.
Die Planfeststellungsbehörde hat die vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19.04.2005 noch als unzureichend gerügte Begründung für die Wahl der Trasse Dorfen präzisiert, um den Anforderungen des Gerichtshofs gerecht zu werden. Die beiden Trassen Dorfen und Haag wurden anhand von umfangreichen und aktualisierten Untersuchungen miteinander verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Trasse Haag nicht geeignet ist, die mit dem Bau der A 94 verfolgten verkehrlichen Ziele zu erreichen. Zudem wären durch den Bau der Trasse Haag etwa doppelt so viele Menschen nächtlichen Ruhestörungen durch Verkehrslärm ausgesetzt wie durch die Trasse Dorfen. Dieser gegen die Trasse Haag sprechende Belang gilt auch unter Berücksichtigung der nach dem Bau der Trasse Dorfen verbleibenden Verkehrslärmbelastung durch den Restverkehr auf der B 12. Die Regierung von Oberbayern räumt der Erreichung der mit dem Autobahnbau verfolgten verkehrlichen Ziele und dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Verkehrslärm insgesamt höhere Bedeutung ein als dem Naturschutz, der insbesondere wegen der abschnittsweisen Nutzung der bestehenden B 12 zu Gunsten der Trasse Haag spricht.
Verlauf der Verfahren
1. Forstinning - Pastetten
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte im Dezember 1987 das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Forstinning - Pastetten im Zuge der Trasse Dorfen. Das Anhörungsverfahren wurde im Jahre 1988 durchgeführt.
• Mit der ersten Planänderung (Tektur) vom August 1996 wurde das Verfahren fortgesetzt. Die geänderten Planunterlagen enthielten die planerische Umsetzung geänderter Rechtsvorschriften (z. B. Lärmschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung). Die Erörterungstermine zur ersten Tektur wurden im Jahre 1997 durchgeführt.
• Im Jahre 1998 wurde das Verfahren mit der zweiten Tektur fortgesetzt. Anlass zur zweiten Tektur gab eine wesentlich veränderte Trassenführung im Abschnitt Pastetten - Dorfen. Da der Abschnitt Forstinning - Pastetten Weichen stellend für die Trasse Dorfen ist, musste die geänderte Trassenführung auch im Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt berücksichtigt werden. Die Erörterungstermine zur zweiten Tektur wurde im Jahre 1999 durchgeführt.
• Mit Beschluss vom 7. März 2002 stellte die Regierung von Oberbayern den Plan fest.
• Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden 30 Klagen und 23 Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklagen beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht. Davon wurden 2 Klageverfahren eingestellt und 4 Klagen von Kommunen rechtskräftig abgewiesen. Der BayVGH hat die übrigen Verfahren mit Beschluss vom 19. April 2005 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung europäischen Rechts vorgelegt.
• Im Wesentlichen geht es bei der Vorlage um die Klärung der Frage, welchen Schutz Gebiete genießen, die als „FFH-Gebiete“ gemeldet wurden, jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden sind.
• Der EuGH entschied am 14. September 2006 über die Vorlagefrage des BayVGH. Danach dürfen die Mitgliedsstaaten keine Eingriffe in gemeldete, jedoch noch nicht in die Kommissionsliste aufgenommene Gebiete, zulassen, die die ökologischen Merkmale eines solchen Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten.
• Am 31. Oktober 2006 reichte die Autobahndirektion Südbayern Unterlagen zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 7. März 2002 bei der Regierung von Oberbayern ein und beantragte die Durchführung eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens.
• Am 2. November 2006 leitete die Regierung von Oberbayern das ergänzende Planfeststellungsverfahren ein.
• Seit dem 18.01.2007 liegen der Regierung von Oberbayern sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen im ergänzenden Verfahren vor.
• Am 23.02.2007 ging die Erwiderung der Autobahndirektion Südbayern zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen ein.
• Am 30. April 2007 erließ die Regierung von Oberbayern den Planergänzungsbeschluss.
2. Pastetten - Dorfen
• Im Jahre 1999 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Juli bis August in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2001 durchgeführt.
• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.
3. Dorfen - Heldenstein
• Im Jahre 1998 beantragte die Autobahndirektion Südbayern die Durchführung des Planfeststel-lungsverfahrens. Die Planunterlagen lagen von Oktober bis November in den von der Autobahn-trasse betroffenen Kommunen zur Einsicht aus. Die Erörterungstermine wurden im Jahre 2000 durchgeführt.
• Im Jahre 2002 wurde das Verfahren mit der ersten Tektur fortgesetzt. Der Erörterungstermin für die erste Tektur wurde im Jahre 2003 durchgeführt.
• Die Autobahndirektion Südbayern beantragte am 17. März 2006 bei der Regierung von Oberbayern die zweite Planänderung für das laufende Planfeststellungsverfahren.
• Die Regierung von Oberbayern veranlasste die Auslegung der Planänderungsunterlagen in den von der Autobahntrasse betroffenen Kommunen. Die Auslegung fand von Ende April bis Mitte Juni statt.
Pressemitteilung vom 15.05.07

Schon lange freuten sich die Bewohner des Heilig-Geist-Spitals in Mühldorf am Inn auf diesen Augenblick! Endlich waren sie da!
Die Kinder des Theresia-Gerhardinger Kindergartens hatten ihr Kommen angesagt, um den Bewohnern des Spitals einen kleinen Besuch abzustatten.
Schon lange vorher hatten die Jungen und Mädchen zusammen mit ihren Erzieherinnen, Frau Lang und Frau Nestle-Haindl, hierfür zwei Tänze vorbereitet. Als sie dann vor den Bewohnern ihren Käfer- und ihren Blumentanz vorführen konnten, waren sie zu Recht stolz auf ihren Erfolg. Die Heimbewohner bewunderten die schöne Vorstellung und applaudierten am Ende fröhlich und von ganzem Herzen. Danach sangen die Kinder zusammen mit den Bewohnern Lieder, die schon Liedgut waren, als die Bewohner selbst noch so jung waren wie die Besucher des heutigen Tages.
Die Bewohner schwelgten in den schönen Erinnerungen ihrer eigenen Kindheit, oder dachten an ihre eigenen Kinder und freuten sich so sehr über die anwesenden kleinen Besucher, dass ihr Entzücken so manche Freudenträne hervorrief, zumeist leise, manchmal sogar laut vorgetragen. Am liebsten hätten die Spital-Bewohner die Kinder gleich da behalten, und so fiel ihnen der Abschied schon schwer!
Trotzdem liegt in jedem Abschied die Hoffnung auf ein Wiedersehen und so freuen die Spitaler sich schon jetzt auf den nächsten Besuch des Theresia-Gerhardinger-Kindergartens und bis dahin auf den Besuch von ihren eigenen Enkeln und Urenkeln und Ururenkeln im Spital.
Pressemitteilung vom 15.05.07
Wegen des am Stadtplatz stattfindenden Beachvolleyballturniers wird die Bushaltestelle am Stadtplatz vom 16.- 20.05.2007 vorübergehend um ca. 100 m weiter Richtung Altöttinger Tor verlegt.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Pressemitteilung vom 15.05.07
Ein Mitarbeiter des Klinikums Traunstein ist an akuter Leukämie erkrankt. Er braucht in relativ kurzer Zeit einen passenden Stammzellenspender.
Aus diesem Grund veranstaltet das Klinikum Traunstein in Zusammenarbeit mit der Stiftung Aktion Knochenmarkspende Bayern ( AKB ) im Klinikum Traunstein eine zentrale
Stammzell-Typisierungsaktion
am Samstag, 19. Mai 2007 von 11 - 16 Uhr im
Klinikum Traunstein Seminarräume im Untergeschoss
Was passiert bei der Aktion?
Ihnen wird nach Registrierung eine kleine Menge Blut abgenommen, das zur Typisierung in ein Labor geschickt wird. Falls Ihr Blut für einen Empfänger in Frage kommt, werden Sie von der AKB kontaktiert.
Wer kann helfen?
In Frage kommen gesunde Spender zwischen 18 und 55 Jahren!
Gibt es Ausschlusskriterien?
Akute / chronische virale Infekte
Ich bin bereits typisiert, früher/bei einer anderen Organisation?
Einmal typisieren reicht!
Muss ich etwas mitbringen?
Die Krankenversichertenkarte erleichtert die Erfassung Ihrer Daten!
Was kostet mich das?
Die Kosten von ca. 45 Euro je Spender trägt die AKB, für Spenden sind wir natürlich sehr dankbar.
Sie möchten Geld spenden?
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 70020500
Konto 8826406
Stichwort „Papa hat Leukämie“
Die Verwendung der Spende ist ausdrücklich nicht ausschließlich auf diese Aktion bezogen, sondern kommt allen möglichen Empfängern zu Gute.
Noch Fragen?
Info-Telefon 0151 / 11052574
Pressemitteilung vom 14.05.07
Eine wichtige Investition insbesondere in die Schulwegsicherheit der Mühldorfer Grundschüler hat der Haupt- und Kulturausschuß in seiner letzten Sitzung beschlossen:
Zum Beginn des Schuljahres 2007/ 2008 soll eine Fußgängerampel die Querung der Luitpoldallee auf Höhe der Konrad-Adenauer-Straße sicherer machen und vereinfachen.
Dieser Querung kommt auch als Anbindung an den Inn-Stadt-Park, an die zahlreichen Parkplätze zwischen Luitpoldallee und B 12 sowie als Fußgängerverbindung zur Berufsschule an der Innstraße und in den gesamten Bereich der Lände eine besondere Bedeutung zu.
Zu berücksichtigen war zudem, dass nach Auslagerung der Hauptschule ab dem Schuljahr 2007/ 2008 auch keine Schülerlotsen mehr vorhanden sind.
Die Maßnahme wird rd. 29.000.- € kosten.
Pressemitteilung vom 14.05.07
Zu befassen hatte sich der Haupt- und Kulturausschuß der Stadt Mühldorf a. Inn in seiner letzten Sitzung auch mit der Initiative von Dr. Gerhard Bienek, Abteilungsleiter Leichtathletik beim TSV 1860 Mühldorf e.V., der zusammen mit Sponsoren und der Stadt Mühldorf a. Inn ein Basissportkonzept für die Mühldorfer Jugend entwickeln und umsetzen will.
Mit dem Konzept soll die Trainingsarbeit gefördert und damit den Defiziten der Kinder bei Kondition und Koordination entgegengewirkt werden.
Die Stadt Mühldorf a. Inn fördert die Initiative mit einem Zuschuß von 10 €/ Kind bis zu einem Maximalbetrag von 2000.- € und gewährt ferner eine auf 6000.- € begrenzte Ausfallsbürgschaft, um dieses gerade in heutiger Zeit wichtige Projekt aus der Taufe zu heben.
Pressemitteilung vom 14.05.07
Kommende Woche, ab dem 14. Mai 2007, werden die sog. Hausanschlussleitungen vom Hauptkanal im Bereich der Harter Straße, der Buchnerstraße, der Bungalowstraße und der Franz-Xaver-Fischer-Straße bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück überprüft. Dabei ist es notwendig, dass der Kontrollschacht auf dem jeweiligen Grundstück frei zugänglich ist, damit der Kanalbefahrer den Schachtdeckel öffnen und vor der Inspektion die Hausanschlussleitung spülen kann.
Die jeweils betroffenen Eigentümer wurden in der Woche vorher mit Handzetteln informiert.
Pressemitteilung vom 11.05.07
Das Bayerische Fernsehen plant Dokumentationen zum Thema "Ahnenforschung". Dabei soll jeweils ein Ahnenforscher vorgestellt und seine Suche in der Familiengeschichte begleitet werden.
Sind Sie schon seit einiger Zeit mit der Erforschung Ihrer Ahnen beschäftigt und sind Sie dabei auf interessante, spannende oder bewegende Geschichten gestoßen?
Und gibt es noch das eine Rätsel, das Sie beschäftigt?
Bei Ihrer Suche nach einer Lösung möchte das Bayerische Fernsehen Sie gerne begleiten - im Archiv und auf Reisen.
Melden Sie sich beim Bayerischen Fernsehen, Redaktion "Land und Leute", Floriansmühlstraße 60, 80939 München, Fax: 089/3806-7666 ; Tel.: 089/35853577 (Ansprechpartnerin: Maike Bandmann; mail: maike.bandmann@brnet.de)
Pressemitteilung vom 10.05.07
Dieser Tage finden auf den Friedhöfen der Stadt Mühldorf a. Inn die alljährlichen Standfestigkeitsprüfungen der Grabmäler statt. Hierbei wird festgestellt, ob die Grabmäler ausreichend befestigt sind und sich damit in einem verkehrssicheren Zustand befinden, um eine Gefährdung der Friedhofsbesucher zu verhindern.
Aufgrund der Satzung der Stadt Mühldorf a. Inn ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich, für eine stete Standsicherheit zu sorgen. Unfälle durch umstürzende Grabmäler können zu hohen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen seitens der Geschädigten führen, weshalb die Friedhofsverwaltung bei Feststellung von gegebenen Mängeln durch entsprechende Anschreiben die Grabnutzer um Abhilfe bittet.
Sollte also eine ausreichende Standsicherheit entweder durch den Nutzungsberechtigten selbst bzw. durch die Friedhofsverwaltung festgestellt werden, sollte im eigenen Interesse umgehend ein Steinmetz mit der Mängelbeseitigung beauftragt werden.
Pressemitteilung vom 10.05.07
Einen "Klassiker" gibt es am Donnerstag, den 24. Mai in der Stadtbücherei im Kornkasten zu sehen. Dort führt die Klasse 2 c der Grundschule Mühldorf-Mößling um 15.00 Uhr das beliebte Kinderbuch von Otfried Preußler als Schattenspiel auf. Der Eintritt ist frei!
Pressemitteilung vom 08.05.07
Im Zuge der Erschließung , Mühldorfer Feld III, beginnen ab Montag dem 29.05.2007 die Arbeiten zum Kanalbau in der Harthauser Straße.
Ab der Einmündung Salzburgstraße werden ca. 70m Kanalleitung in Richtung Norden in der Harthauser Straße verlegt.
Im Anschluß an die Kanalarbeiten wird der Ausbau der Kreuzungsanlage Harthauser Straße/ Salzburgstraße durchgeführt.
Bauzeit: ab 29.05.2007 bis voraussichtlich 31.08.2007.
Während der Bauzeit ist die Harthauser Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt, der Anliegerverkehr wird möglichst aufrecht erhalten
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Behinderungen und Einschränkungen.
Pressemitteilung vom 07.05.07
Kommende Woche, ab dem 07. Mai 2007, werden die sog. Hausanschlussleitungen vom Hauptkanal im Bereich der Wilhelm-Pätzsold-Straße, Polhammerstraße, Ottostraße, Stadlerstraße, Grandlstraße und der Herzogstraße bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück überprüft. Dabei ist es notwendig, dass der Kontrollschacht auf dem jeweiligen Grundstück frei zugänglich ist, damit der Kanalbefahrer den Schachtdeckel öffnen und vor der Inspektion die Hausanschlussleitung spülen kann.
Die jeweils betroffenen Eigentümer wurden eine Woche vorher mit Handzettel informiert.
Pressemitteilung vom 04.05.07
im großen Sitzungssaal des Rathauses
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift der Haupt- und Kulturausschusssitzung vom 08.03.2007 (öffentlicher Teil)
2. Straßenverkehrsrecht;
Verkehrsregelung in der Luitpoldallee
3. Straßenverkehrsrecht;
Verkehrsregelung Gemeindeverbindungsstraße Pürten - Ebing - Ecksberg
4. Basissport für die Mühldorfer Jugend - Ausfallbürgschaft und Förderung
5. Sondernutzungserlaubnis;
Antrag der Aktionsgemeinschaft Mühldorf a. Inn
6. Bekanntmachungen
anschließend nichtöffentliche Sitzung
Pressemitteilung vom 04.05.07
Genießen Sie mit Ihrer Familie einen erlebnisreichen Tag in Mühldorf a. Inn

Für alle Väter, die den Vatertag gerne mit der ganzen Familie genießen wollen, bietet die Stadt Mühldorf a. Inn ein tolles Vatertagspaket an. Die Anreise nach Mühldorf a. Inn übernimmt der Bayerische Lokalbahn Verein e.V. mit der Mühldorfer Denkmal-Lok 70 083 um 9.10 Uhr ab München nach Mühldorf a. Inn. Am Bahnhof angekommen erwarten Sie unsere Stadtführerinnen zu einem kleinen Stadtspaziergang mit Besichtigung der Hexenkammer aus dem Jahre 1749/50. Nach einem Blick vom Nagelschiedturm, dem Wahrzeichen der Stadt Mühldorf a. Inn geht es dann weiter zur Innfähre. Der Fährmann bringt Sie über den Fluss. Von der südlichen Anlegestelle aus, erreichen Sie in einem kleinen Fußmarsch die Ausflugsgaststätte Starkheim oder den Landgasthof Hammerwirt. Hier besteht auch die Möglichkeit eine Runde Minigolf zu spielen. Der ca. 2 Km lange Hammer Fußweg führt Sie direkt wieder in die historische Altstadt von Mühldorf a. Inn, wo nicht nur das Jagdmusseum sondern auch viele attraktive Einkehrmöglichkeiten auf Sie warten. Genießen Sie das südländische Flair unserer Innstadt auf einer der vielen Gastterrassen.
Außerdem findet um 14.00 Uhr noch eine Sonderfahrt von Mühldorf a. Inn nach Altötting und zurück statt.
Eine weitere Sonderfahrt geht ab 17.50 nach Freilassing.
Als besonderen Willkommensgruß servieren einige Mitgliedsbetriebe des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes den Vätern gegen Vorlage der Zugfahrkarte ein Mühldorfer Weißbier. Jetzt ganz schnell die Fahrkarte lösen und den Vatertag genießen.
Fahrscheine und Auskünfte über weitere Sonderfahrten am Samstag nach Simbach a. Inn und die genauen Abfahrtszeiten erhalten Sie im Verkehrs- und Kulturbüro der Stadt Mühldorf a. Inn (Telefon: 08631/612-228) oder beim Bayerischen Lokalbahn Verein.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Pressemitteilung vom 03.05.07