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Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Das Amt für Jugend und Familie gibt jetzt regelmäßig einen Newsletter heraus. Per e-mail werden alle Interessenten über die vielfältigen und oftmals nicht bekannten Aktivitäten des Amtes für Jugend und Familie informiert. Darüber hinaus bekommen die Adressaten und Kooperationspartner die Möglichkeit, inhaltlich zum Newsletter beizutragen. Adressaten des Newsletters sind zunächst alle lokalen Kooperationspartner des Amtes für Jugend und Familie. Beispielhaft hierfür sind Kindertageseinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen, Familienzentren, aber auch Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, in Vereinen und Verbänden. Zu den Kooperationspartnern zählen auch Vertreter der Kommunen und des Gewerbes. Der Newsletter steht aber auch allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Der Newsletter kann kostenlos unter news-ajf@lra-mue.de abonniert werden. Interessenten können aber auch ihre Email-Adressen auf der Website des Landratsamtes unter der Rubrik Amt für Jugend und Familie auf www.lra-mue.de eintragen.

Pressemitteilung vom 19.02.09

Die Kinderkrippe Mößling in der Auerstraße 5 lädt am Freitag, den 20.02.2009, zum „Tag der offenen Tür“ ein. Von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr können die Spielräume besichtigt werden. Die Erzieherinnen und die Elternbeiräte informieren über Tagesablauf und stellen
das pädagogische Konzept vor.

Pressemitteilung vom 17.02.09

EU-Kommission sucht Unterstützung vor Ort

Unternehmer – ob in der Industrie oder Landwirtschaft – profitieren bereits heute vom Bürokratieabbau auf EU-Ebene, wie dies Beschlusslage der Europäischen Kommission ist. Die Aufhebung unnötiger Rechtsvorschriften verläuft nach Plan. Auch die Transparenzinitative der EU macht Fortschritte: Im Internet können seit kurzem die Namen von Empfängern europäischer Fördermittel abgerufen werden. Von Mai an sind auch Informationen für Direktzahlungen an die Landwirte in Bayern online zugänglich.

Schon heute kann im Internet abgefragt werden, wer 2007 Empfänger einer „Entwicklungsmaßnahme für den ländlichen Raum“ war, kurz ELER genannt. Auf www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche, einer Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, genügt die Eingabe der Postleitzahl, um herauszufinden, wie viel EU-Geld aus diesem Fördertopf in der eigenen Umgebung angekommen ist. Bayern erhält zwischen 2007 und 2013 rund 1,254 Milliarden Euro aus dem ELER-Programm. Die Vergabe solcher europäischer Haushaltsmittel wird über die Bundesländer nach einem vorgegebenen Programm verwaltet. Die Internetseite ec.europa.eu/beneficiaries/fts/index_de.htm wiederum gibt Auskunft darüber, welches Unternehmen oder welche Einrichtung direkt aus Brüssel Fördermittel bekommen hat. Auch hier genügt die Postleitzahl, um herauszufinden, wie Europa vor Ort wirkt.

„Bürokratieabbau und Verbesserung der Transparenz sind zwei Initiativen der EU-Institutionen für mehr Bürgerfreundlichkeit“, sagt Dr. Henning Arp, Leiter der Vertretung der EU-Kommission in München. Er kommt damit der Kritik entgegen, die Nennung der Namen von Zahlungsempfängern verstoße gegen den Datenschutz. Direktzahlungen und sonstige Zuschüsse, die über den EU-Haushalt finanziert werden, sind Gelder der europäischen Steuerzahler. Ihnen mitzuteilen, wie ihre Steuern von der EU verwendet werden, ist ein Beschluss der Mitgliedstaaten. „Einerseits beklagen Empfänger von Mitteln aus dem EU-Haushalt harte Kontrollmechanismen und dass der Bürokratieabbau nicht schnell genug voranschreitet. Andererseits wollen sie ein Geheimnis daraus machen, wohin das Geld aus Brüssel fließt“, so Dr. Arp.

Die EU-Kommission hat der Bürokratie auf breiter Front den Kampf angesagt, benötigt dabei aber die Unterstützung von denen, die in den Mitgliedstaaten letztlich die Regeln „verwalten“. So auch bei den Vermarktungsnormen für 26 Obst- und Gemüsesorten, darunter auch die für den Krümmungsgrad der Gurke, die im Juli 2009 abgeschafft werden. Die EU-Norm für Gurken ist keineswegs von einem „verrückten Brüsseler Bürokraten“ erdacht, sondern von Handelsunternehmen eingefordert worden. Diese wollten ihren Kunden gern formschöne Früchte bieten und hätten die Klassifizierung durchgesetzt, um sich Streitereien mit ihren Lieferanten zu ersparen. Der Krümmungsgrad der Gurke ist zum Inbegriff für die scheinbare Regulierungswut der EU-Kommission geworden. Ob sich im Handel tatsächlich etwas ändert, hängt nun nicht mehr von den Behörden ab. Obst und Gemüse muss jedenfalls nicht mehr weggeworfen werden, nur weil es komisch geformt ist. Das könnte auch eine positive Auswirkung auf die Verbraucherpreise haben, erhoffen sich die Verbraucherzentralen.

Pressemitteilung vom 17.02.09

Seit Januar hat die Stadtbücherei Mühldorf ihre Öffnungszeiten erweitert. Am Freitag öffnet der Kornkasten bereits am Vormittag ab 9.30 Uhr zum Stöbern, Schmökern und vieles mehr seine Türen. Besonders für Besucherinnen und Besucher des Bauernmarktes ist das eine gute Gelegenheit, die vielfältigen Angebote der Stadtbücherei zu nutzen. Ein Treff- und Anziehungspunkt ist das Lesecafé. Bei einer Tasse Kaffee kann man in den neuesten Zeitungen und Zeitschriften blättern. 79 Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements hält die Stadtbücherei dafür bereit.

Pressemitteilung vom 17.02.09

Auf Einladung des neuen Leiters der Musikinstrumentenabteilung im Münchner Stadtmuseum, Dr. Adras Varsányi, traten Solisten und Ensembles der Städtischen Musikschule Mühldorf a. Inn bei einer Matineé im Münchner Stadtmuseum auf.

Die Musikschule war mit über 60 aktiven Teilnehmern vor Ort und bot vor ausverkauftem Haus ein breit gefächertes, ca. 2-stündiges Programm mit einem Volksmusikensemble, einer Hackbrett-Solistin, einer Trichtervioline, einem Klarinettenensemble, einem Tangoensemble, einem Gitarrenensemble, mit dem Gospelchor und mit dem Jegog-Ensemlbe.

Das Publikum und Adras Varsányi zeigten sich begeistert vom hohen Niveau der Darbietungen.

Pressemitteilung vom 17.02.09

Die Stadtverwaltung und die Stadtbücherei sind am Faschingsdienstag, den 24.01.2009, geschlossen.

Pressemitteilung vom 17.02.09

Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 17.02.2009 von 16.00 - 17:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 109 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 13.02.09

am 19. Februar 2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus

1. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 29.01.2009 (öffentlicher Teil)

2. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes
„Am Industriepark Ost“ - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sons-tigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“ - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

4. 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“ -Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

5. Aufhebung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“

6. Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nordfriedhof“

7. 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“

8. Gesetz über den Ladenschluss (LSchLG);
Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntagen 2009

9. Kooperation Städt. Musikschule Mühldorf a. Inn und Fachakademie; Zusatzausbildung Elementare Musikpädagogik

10. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 12.02.09

1. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“ und Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 02.01.2009 – 04.02.2009 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 22.12.2008 – 04.02.2009 beteiligt.

Alle Stellungnahmen und Eingaben wurden behandelt und gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt.

2. 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 13.11.2008 – 16.12.2008 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 03.11.2008 – 16.12.2008 beteiligt.

Alle Stellungnahmen und Eingaben wurden behandelt und gegebenenfalls entsprechend berücksichtigt.


3. Aufhebung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. August 2008 Nr. 1 N 07.3195 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“ in der Fassung vom 04.09.2007 für unwirksam erklärt. Dies wurde durch Aushang an 29.01.2009 öffentlich bekannt gemacht.

In die 2. vereinfachte Änderung wurde das Lärmschutzgutachten zur 1. Änderung des Bebauungsplanens eingearbeitet. Da die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“ unwirksam ist, hat auch die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ihre Grundlage verloren. Für die 2. vereinfachte Änderung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger nach durchgeführt worden. Der Satzungsbeschluss wurde noch nicht gefasst.

Der Bau - und Umweltausschuss hat nun beschlossen, dem Stadtrat folgende Empfehlung auszusprechen: Der Aufstellungs – und Billigungsbeschluss vom 30.04.2008 Nr. 050 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen durchzuführen.

4. Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs – und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. August 2008 Nr. 1 N 07.3195 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“ in der Fassung vom 04.09.2007 für unwirksam erklärt. Dies wurde durch Aushang an 29.01.2009 öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Nordfriedhof“ in der Fassung vom 02.10.1986 wird nun teilweise aufgehoben bzw. überplant.

Der Bebauungsplan „Nordfriedhof“ soll im Bereich der Fl.Nrn 530/T (Südl. Harthauser
Str. ) der Gemarkung Altmühldorf, 751/T, 752/T, 753/T (Nördlicher Teil) der Gemarkung Mühldorf a. Inn aufgehoben werden.

Der Flächennutzungsplan in der Fassung vom 09.05.2006 wird nicht geändert.

Der Bereich der Fl.Nrn. 528, 528/1, 528/2, 529/2, 529/3/T der Gemarkung Altmühldorf und 725/1/T, 728/T, 742/T, 742/9/T 743/6, 744, 744/1, 748, 751/T 752/T 753/T der Gemarkung a. Inn sollen überplant werden.

Der Bau - und Umweltausschuss hat beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, für den Bebauungsplan „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 02.10.1986 den Teilaufhebungs- und 3. Änderungsbeschluss zu fassen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nordfriedhof“

Außerdem empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat für den Bebauungsplan „Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 09.02.2009 den Billigungsbeschluss zu fassen und das Architekturbüro Köppel sowie die Verwaltung zu beauftragen, unter Zugrundelegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Teilaufhebung und der 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Nordfriedhof“ i.d.F.v. 09.02.2009 die frühzeitige Beteiligung
- der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der
- Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

durchzuführen.

Pressemitteilung vom 11.02.09

Jetzt noch anmelden und im Juni mit dabei sein!

Die Vorbereitungen für das Mühldorfer Altstadtfest am 27.06.2009 laufen bereits auf Hochtouren. Vereine oder Gastronomen, die sich am Altstadtfest mit einem Stand oder Programmbeitrag beteiligen möchten, sollen sich bis spätestens 15.02.2009 bei Peter-A. Berger unter 08631/612-228 im Verkehrs- und Kulturbüro melden oder das Anmeldeformular im Internet unter www.altstadtfest-muehldorf.de ausfüllen

Pressemitteilung vom 10.02.09

Bereits seit vielen Jahren fördert die Stadt Mühldorf a. Inn im Rahmen des Mühldorfer Baulandmodells junge Familien bei der Schaffung eines Eigenheims. In erster Linie werden dabei Bewerber berücksichtigt, die Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Mühldorf a. Inn haben. Weitere Kriterien sind die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie bereits vorhandener Grundbesitz.

Seit kurzem ist dieses Modell für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern noch interessanter. Für jedes Kind wird der Kaufpreis (ohne Kind 100,00 €/qm) um 15 €/qm gesenkt. Berücksichtigt werden dabei bis zu drei Kinder.
Innerhalb von vier Jahren wird der Kaufpreis auch nachträglich gesenkt, wenn die Bewerber in dieser Zeit Eltern werden.

Pressemitteilung vom 10.02.09

am 13.06.2009 Mühldorf am Inn, Trabrennbahn

Unter dem Namen „Great Wide Open“ spielen am 13. Juni nternationale Top-Live-Rockacts erstmalig im Rahmen eines Open Airs in Mühldorf a. Inn

Die Veranstalter, die Eventagenturen Lechner aus Rosenheim und KB-K aus München, bringen hierfür Status Quo und Deep Purple nach Mühldorf. Daneben wird für eine kompetente Kinderbetreuung, eine hervorragende Verpflegung, ein entsprechendes Rahmenprogramm, saubere Toiletten und spezielle VIP-Tickets gesorgt. Damit setzt das „Great Wide Open“ ab 2009 neue kulturelle Maßstäbe in Mühldorf a. Inn.

Die Bands spielen dabei jeweils komplette Konzerte. Status Quo und Deep Purple absolvierten im Herbst 2008 extrem erfolgreiche, größtenteils ausverkaufte Auftritte in Deutschland und stellten einmal mehr ihren Ruf als exzellente Live-Bands unter Beweis.

Die Tickets sind im Kulturbüro der Stadt Mühldorf sowie im Internet unter www.eventim.de, www.ticketonline.com und im Ticketshop von www.kb-k.com (Veranstalter) erhältlich. Nähere Informationen gibt es unter www.greatwideopen.de

Pressemitteilung vom 10.02.09

Seit 31. Dezember 2007 ist die Einwohnerzahl in Mühldorf von 17.706 auf 17.648 am 31. Dezember 2008 leicht gesunken. Insgesamt stehen dabei 119 Geburten 218 Sterbefällen gegenüber. Mit 1051 Anmeldungen und 1009 Abmeldungen war der Zuzug nach Mühldorf a. Inn allerdings insgesamt größer.

Pressemitteilung vom 10.02.09

Der Krankenhausberg ist am 12.02.2009 von 7 - 10 Uhr wegen Baumfällarbeiten geschlossen. Die Bushaltestelle kann demnach nicht angefahren werden. Die Ausweichhaltestelle befindet sich am Stadtplatz.

Pressemitteilung vom 10.02.09

Gesundheit der Menschen geht vor Rendite

„Naturschutz ist auch Gesundheitsschutz“, sagt Dr. Henning Arp, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in München mit Verweis auf das EU-Pflanzenschutzpaket. Dieses hat das Europäische Parlament im Januar verabschiedet. Hochgiftige Schädlingsbekämpfungsmittel, die beim Menschen unter Umständen das Erbgut verändern, die Fortpflanzung schädigen oder sogar Krebs auslösen können, werden mittelfristig über eine neue EU-Verordnung vom Acker verbannt sein.

Das von der EU-Kommission ausgearbeitete Pflanzenschutzpaket ist in der Öffentlichkeit gut angekommen. Auch der Deutsche Bauernverband wertet das Votum der Europaabgeordneten als Weg in die richtige Richtung. Es entlastet zudem die Kontrollbehörden der Bundesländer, da es einfacher ist, Pflanzenproben auf verbotene Stoffe hin zu überprüfen, als minimale Grenzwerte zu überprüfen.

„Die Europäische Union kümmert sich in den Mitgliedstaaten seit vielen Jahren nicht nur um das Überleben der Landwirtschaft, sondern auch um den Umwelt- und Naturschutz – und damit auch um den Gesundheitsschutz der Unionsbürger“, betont der Müncher Kommissionsbeamte. Dass sich die EU nicht nur mit umfangreichen Fördermitteln an die Mitgliedstaaten darum bemühe, sondern die europäischen Gesetzgeber gelegentlich auch strenge Grenzwerte festlegten, um das Schutzniveau EU-weit zu anzuheben, stoße bei Betroffenen leider oftmals auf Unverständnis.

Gemeinhin gilt: Die EU hat mit ihrer Gesetzgebung nur Einfluss auf nationale Angelegenheiten, wenn diese grenzüberschreitende Auswirkungen haben bzw. den gemeinsamen Binnenmarkt beeinflussen. Dass Luft- und Wasserströme keine politischen Grenzen kennen, allenfalls geografische, steht bei den Staats- und Regierungschefs seit langem außer Frage. Daher wird der Rahmen für Vorschriften von Bund und Ländern zur Luftreinhaltung und zum Schutz der Gewässer und des Trinkwassers längst von EU-Recht gesetzt. Grundsätzlich akzeptiert sind solche Grenzwerte im Agrarbereich, die von den Landwirten locker eingehalten werden können.

Problematisch wird es immer, wenn die Behörden vor Ort Schadstoffwerte im roten Bereich feststellen – beispielsweise im Trinkwasser erhöhte Rückstände von Nitrat, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Herbiziden und Insektiziden. Daher muss der Chemieeinsatz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Umgebung von Quellen, Oberflächengewässer und in besonderer Nähe zum Grundwasser eingeschränkt werden. Landwirte werden für die verminderten Erträge auf solchen Flächen meistens über Sonderprogramme entschädigt.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission kann ihre Initiativen teilweise mit den Binnenmarktregeln begründen: Umweltdumping in den Mitgliedstaaten muss verhindert werden, da es eine im EU-Recht unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstellt. „Nach dem Motto, viel hilft viel bei der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, kann sich ein Landwirt durchaus Wettbewerbsvorteile verschaffen. Diese aber verschafft er sich auf Kosten seiner Kollegen, die maßvoll mit der Chemie umgehen“, nennt Dr. Henning Arp als Grund, warum es auch in der Landwirtschaft gemeinsame Regeln für den Einsatz solcher „Betriebsmittel“ geben müsse. Vor allem aber verschaffe sich der Landwirt die Vorteile auf Kosten der Verbraucher, die die chemischen Rückstände über die Nahrung aufnähmen. „Der Gesundheits- und Verbraucherschutz hat inzwischen aber eine hohe Priorität im EG-Vertrag, er wird als Querschnittsaufgabe betrachtet“, so der Repräsentant der Kommission.

Einen allgemeinen Schutz des Bodens über EU-Recht haben die Mitgliedstaaten im Gegensatz zu Luft und Wasser bislang abgelehnt. Der Bodenschutz, so die Begründung, habe keine grenzüberschreitende Bedeutung. Allgemein muss gesagt werden, dass in vielen Förderprogrammen der EU, wie das zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Umwelt- und Naturschutzgedanke herausragend ist. Baden-Württemberg erhält für die Jahre 2007 bis 2013 insgesamt rund 611 Millionen Euro, Bayern sogar rund 1,3 Milliarden Euro. „Damit die Mittel effektiv eingesetzt werden, muss es der EU erlaubt sein, an der einen oder anderen Stelle auch direkt in den Umwelt- und Naturschutz gesetzgeberisch einzugreifen“, so Dr. Henning Arp.


Hinweis:

Dieser Artikel stellt einen Service der Vertretung der Europäischen Kommission in München und des Europabüros der bayerischen Kommunen in Brüssel dar. Autor: Uwe Roth.

Pressemitteilung vom 10.02.09

am 09.02.2009 um 17:00 im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. .Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 13. Januar 2009 (öffentlicher Teil)

2. Bauanträge

3. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“ Feststellungsbeschluss

4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße“
Satzungsbeschluss

5. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

6. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Industriepark Ost“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

7. 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – Abwägung

8. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn - Aufhebung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Friedhof Nord“

9. Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn
Teilaufhebung und 3. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nordfriedhof“

10. 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Mühldorfer Feld Teil II“

11. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

12. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 09.02.09

Zuschuss für die AWO

Der Ortsverein der Arbeiterwohlfahrt Mühldorf a. Inn e.V. beantragte für das Haus der Begegnung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 34.000 Euro. Der Zuschuss wurde für folgende Bereiche beantragt:

Familien – und Bürgerzentrum: 28.000 Euro
Selbsthilfezentrum: 6.000 Euro
Insgesamt: 34.000 Euro

Der Stadtrat beschloss in seiner letzten Sitzung auf Empfehlung des Finanz – und Grundstücksausschusses dem Ortsverein diesen Zuschuss zu gewähren.


Bauleitplanung der Stadt Mühldorf a. Inn

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße Teil II“ wurde nach dem Aufstellungsbeschluss entsprechend angepasst und mit folgenden Änderungen beschlossen:

• Die Gärtnerei wird als überplanter Bestand dargestellt.
• Das allgemeine Wohngebiet östlich der Friedhofstraße wird herausgenommen und der Geltungsbereich hinter die Lärmschutzwand zurückgenommen.
• Die unterschiedlichen Nutzungsarten werden durch eine Knödellinie getrennt.
• Die Wegebeziehungen werden im öffentlichen Grün dargestellt. Die genaue Lagebestimmung ist der Ausführungsplanung vorbehalten.

Der Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt.

Pressemitteilung vom 04.02.09

Mit folgendem Schreiben wendet sich der Vereinsvorsitzende Günther Knoblauch an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann:

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

gemeinsam haben wir die positive Entwicklung bei der Finanzierung der A 94 und den gerichtlichen Entscheidungen zur Kenntnis genommen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Nichtzulassungsbeschwerde der Autobahngegner zurückzuweisen, und die Tatsache, dass beim Planfeststellungsverfahren Ampfing-Heldenstein keine Klagen erhoben wurden, hat uns vor Ort besonders gefreut und dass aus dem Konjunkturprogramm I der Bundesregierung 69 Millionen Euro für den Abschnitt Ampfing-Heldenstein vorgesehen sind. Durch intensive Lobbyarbeit in Berlin hat unser Verein nicht unwesentlich zu dieser Aufnahme in das Konjunkturprogramm beigetragen. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hause haben wir dabei immer eingefordert, dass in den nächsten drei Jahren (2009, 2010 und 2011) insgesamt diese 69 Millionen Euro notwendig sind.

Mehr als überrascht sind wir deshalb, dass in einer Veröffentlichung des Mühldorfer Anzeigers vom 13.01.2009 Sie mit der Aussage zitiert werden: „Der Abschnitt Amfping-Heldenstein wird bis 2013 fertig“.

Damit würde sich der Ausbau allein dieser Strecke um zwei Jahre verzögern.

Rückfragen haben ergeben, dass wegen der Kapazitätsgrenzen bei der Verwaltung frühestens mit einer Fertigstellung 2012 zu rechnen ist.

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

Vorstandschaft und Mitglieder unseres Vereins, die für rd. 600.000 Menschen, in unterschiedlicher Weise Verantwortung tragen, sehen mit Unverständnis diese Entwicklung. Wir bitten Sie deshalb dringend, die Realisierung des Abschnittes Ampfing-Heldenstein in den Jahren 2009, 2010 und 2011 zu verwirklichen. Würde nach Sicherung der Finanzierung in diesen drei Jahren eine Verzögerung eintreten, die nicht mit Gerichtsverfahren und Geldzuweisung zu tun hat, dann würde die Glaubwürdigkeit der Aussagen über die Dringlichkeit der A 94 Schaden nehmen."

Pressemitteilung vom 30.01.09

Spielen ist in! Jährlich kommen hunderte von Spielen auf den Markt, eine Auswahl ist schwierig. Hilfestellung gibt Wolfgang Wichmann, freier Mitarbeiter von Spielverlagen, Spielerezensent und Erfinder von Spielen. Auch diesmal bringt er wieder eine Auswahl von 50 empfehlenswerten Spielen mit, die vorgestellt und natürlich auch gespielt werden. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder im Alter von 7 – 14 Jahren, die sich von dem begeisterten Spieler mit Spielfreude anstecken lassen wollen.

Die Veranstaltung dauert etwa 2 Stunden und findet am Donnerstag, 12. Februar um 15 Uhr in der Stadtbücherei im Kornkasten statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 2 €. Um eine Anmeldung wird unter (0 86 31) 612-283 gebeten.

Pressemitteilung vom 29.01.09

Am 07.02.2009 ist der Nagelschmiedturm von 14.00 – 17.00 Uhr wieder für Besichtigungen geöffnet

Pressemitteilung vom 29.01.09