Direkt zum Inhalt

 

Pressemitteilungen aus dem Rathaus

Auch in diesem Winter wurden immer wieder Schneestangen abgebrochen, aus dem Boden gezogen oder gar gestohlen.

Da es sich dabei um Sicherheitseinrichtungen handelt müssen sie während einer Winterperiode immer wieder ersetzt werden.

Kürzlich wurden am Mettenheimer Weg 13 Schneestangen zerstört, die Täter sind unbekannt.

Der Stadt entsteht hierdurch jährlich ein Schaden in Höhe von ca. 1000 €.

Wer sachdienliche Hinweise auf den Schadensverursacher hat, wendet sich bitte an die Stadtverwaltung oder die Polizeidienststelle in Mühldorf.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Auch im Jahr 2009 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres annähernd 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2009 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2009 enthält zudem noch Fragen zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei knapp 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2009 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Zurzeit läuft die Ausschreibung für das geordnete Entsorgen von Streusplitt und Straßenkehrgut für das Jahr 2009.
Wie in jedem Frühjahr wird auch in 2009 wieder der ausgebrachte Streusplitt (Winterdienst) von den Straßen aufgekehrt und auch aus den Straßensinkkästen gesaugt. Durch das turnusmäßige Kehren der Gemeindestraßen fällt eine große Mengen an Straßenkehricht an.

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist die Stadt Mühldorf a. Inn zur geordneten Entsorgung des anfallenden Straßenkehrguts verpflichtet.

In den vergangenen Jahren wurden ca. 200 to Kehrgut pro Jahr mit Kosten von ca. 6.300.-€ pro Jahr entsorgt.

Für 2009 ist mit einem deutlichen Preisanstieg zu rechnen.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Mit Schreiben vom 14. November wandte sich Bürgermeister und Vereinsvorsitzender Günther Knoblauch mit der Bitte an Ministerpräsident Horst Seehofer den Weiterbau der A 94 wie seine Vorgänger zu unterstützen. Nun antwortete der Bayerische Ministerpräsident und sicherte seine vollste Unterstützung zu. So heißt es in dem Schreiben auszugsweise:

„Im Hinblick auf Ihre Ausführungen zum Weiterbau der A 94 darf ich versichern, dass die Bayerische Staatsregierung die Bundesautobahn A 94 zu den vordringlichsten Straßenbauprojekten in Bayern zählt. Gerade für den südostbayerischen Wirtschaftsraum stellt sie die künftige „Lebensader“ dar. Es geht dabei vor allem um den Anschluss des Chemiestandortes Südostbayern an das Autobahnnetz und um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Raumes. Im Koalitionsvertrag wird die A 94 deshalb auch als wichtiges Straßenbauprojekt ausdrücklich aufgeführt.

Mit Hochdruck arbeitet die bayerische Straßenbauverwaltung an der Planung und Realisierung der A 94. In den vergangenen Jahren konnten wir dementsprechend große Fortschritte verzeichnen. Ein großer Schritt war die Verkehrsfreigabe der 27 km langen Umfahrung Mühldorf. Wir bauen derzeit in zwei Bereichen weiter: So ist seit 2007 die A 94 bei Malching in Bau; im März diesen Jahres wurde mit einem Bauwerk bei Forstinning begonnen. Planfeststellungsverfahren laufen für die Umfahrung Tutting und den Abschnitt Pastetten – Heldenstein.

Für den Abschnitt Heldenstein – Ampfing haben wir erst kürzlich, nach nur einem Jahr Dauer, den Planfeststellungsbeschluss erlangt. Dieser Abschnitt ist nunmehr im Sonderprogramm „Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplans Güterverkehr und Logisitik“ vom Dezember 2008 enthalten und seine Finanzierung damit sichergestellt. Die Vorbereitungen für einen Baubeginn laufen, mit den Bauarbeiten soll ab etwa Mitte 2009 begonnen werden.

Im Abschnitt Forstinning – Pastetten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 05. Dezember 2008 die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Damit liegt für diesen Abschnitt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Die derzeit ruhenden Bauarbeiten können jetzt fortgeführt werden.“

Pressemitteilung vom 27.01.09

Wenn der Vorstand einer gemeinnützigen Körperschaft nach der Satzung ehrenamtlich (unentgeltlich) tätig ist, verstößt die Körperschaft mit der Zahlung von Vergütungen an Vorstandsmitglieder gegen das Gebot,
sämtliche Mittel für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen (z.B. Telefon- und Fahrtkosten) ist jedoch
zulässig. Der Einzelnachweis der Aufwendungen ist nicht erforderlich, wenn pauschale Zahlungen den tatsächlichen Aufwand offensichtlich nicht übersteigen; dies gilt nicht, wenn durch die pauschalen Zahlungen auch Zeitaufwand abgedeckt werden soll.

Schreibt die Satzung keine ehrenamtliche oder unentgeltliche Tätigkeit des Vorstands vor, ist die Zahlung von pauschalem Aufwandsersatz und von
Vergütungen an Vorstandsmitglieder grundsätzlich unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Die Zahlungen dürfen nicht unangemessen hoch sein. (§ 55 Abs.1 Nr. 3 AO).

Falls ein gemeinnütziger Verein aufgrund der Einführung des neuen Freibetrages durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements in der Zeit vom 10.Oktober 2007 bis zum 25.11.2008 bereits
pauschale Zahlungen bis zur Höhe von insgesamt 500 Euro im Jahr an Vorstandsmitglieder gezahlt hat, obwohl die Satzung eine ehrenamtliche oder unentgeltliche Tätigkeit des Vorstands vorschreibt, sind daraus
unter den folgenden Voraussetzungen keine für die Gemeinnützigkeit des Vereins schädlichen Folgerungen zu ziehen:

1. Die Zahlungen dürfen nicht unangemessen hoch gewesen sein (§55 Abs.1 Nr.3 AO).

2. Die Mitgliederversammlung beschließt bis zum 31. März 2009 eine Satzungsänderung, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt.

Das vollständige BMF-Schreiben zum Ehrenamtsfreibetrag finden Interessenten unter www.deutsches-ehrenamt.de als PDF-Datei zum kostenlosen Download.

Pressemitteilung vom 27.01.09

Am Freitag, den 06.02.2009, lädt der Städtische Kindergarten in der Harter Straße 8 in Mühldorf Nord von 14:00 - 17:00 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Alle interessierten Eltern, Großeltern und Kinder sind dazu herzlich eingeladen. Die Erzieherinnen informieren über die pädagogische Zielsetzung, den Kinderalltag und stehen auch für alle anderen Fragen zur Verfügung. Für die Kinder besteht die Möglichkeit zu basteln, zu malen und sich das Gesicht zu schminken. Für Kaffee und Kuchen sorgt der Elternbeirat.

Pressemitteilung vom 23.01.09

am 29.01.2009 um 17.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 18. Dezember 2008 (öffentlicher Teil)

2. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße Teil II"

3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Fried-hofstraße Teil II" - Billigungsbeschluss -

4. Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Mühldorf e.V. ; Zuschuss "Haus der Begegnung" 2009

5. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 23.01.09


Quelle: PNP

Die Stadt Eggenfelden ist jetzt Mitglied der Städtebund Inn-Salzach GmbH. Damit ist Eggenfelden neben Altötting, Aschau, Burgkirchen, Garching, Mühldorf, Neumarkt-St. Veit und Töging der 8. Gesellschafter.

Landkreis – und nunmehr auch bezirksübergreifend steht die gemeinsame Darstellung des jeweiligen Wirtschaftstandortes im Vordergrund der Arbeit des Städtebundes.

Bürgermeister Günther Knoblauch freut sich über den Beitritt von Eggenfelden: „Damit ist ein weiterer Schritt zu einer konstruktiven interkommunalen Zusammenarbeit im Interesse unseres Wirtschaftsraumes getan.“

Pressemitteilung vom 15.01.09

Die Stadt Mühldorf a. Inn verschickt in den nächsten Tagen die Hundesteuerbescheide für das Veranlagungsjahr 2009. Die Steuer ist bis zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt an die Stadtkasse Mühldorf a. Inn zu überweisen. Bei bestehender Einzugs-ermächtigung wird der Betrag durch die Stadtkasse abgebucht. Bisher nicht zur Hun-desteuer herangezogene Hunde sind umgehend beim Stadtsteueramt im Rathaus, 2. Stock (Zimmer 206) anzumelden. Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund im Laufe eines Kalenderjahres im Stadtgebiet hält. Näheres kann der Bekannt-machung an der Amtstafel entnommen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kurt Heinzelmann unter Telefon 08631/ 612 244 zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 14.01.09

Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet am 27.01.2009 von 17.00 - 18:30 Uhr im Rathaus, Zimmer 109 statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pressemitteilung vom 12.01.09

Aufgrund des anhaltenden Dauerfrostes sind in der Münchener Straße (Teilstück zwischen Otto-Gastager-Straße und Innkanalbrücke) mehrere Frostaufbrüche in der Asphaltdecke der Fahrbahn eingetreten.
Der betroffene Fahrbahnabschnitt ist mit Verkehrszeichen 101(Gefahrenstelle) und dem Zusatz "Straßenschäden" gekennzeichnet.
Der Städtische Bauhof wird umgehend im Rahmen der witterungsbedingten Möglichkeiten die Schäden beheben.

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zuhang auch auf mögliche noch eintretende Aufbrüche an anderen Gemeindestraße im Stadtgebiet hin.

Um aufmerksame Fahrweise wird gebeten.

Pressemitteilung vom 12.01.09

am 15.01.2009 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Genehmigung der Niederschrift der Haupt- und Kulturausschusssitzung vom 04.12.2008 (öffentlicher Teil)

2. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG);
Kindergartengebühren ab 01.09.2009

3. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Kinderkrippengebühren ab 01.09.2009

4. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 08.01.09

am 12.01.2009 um 17 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Finanz- und Grundstücksausschusses vom 10.11.2008 (öffentlicher Teil)

2. Zuschussanträge

3. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 07.01.09

Ergebnisse der Stadtratsitzung vom 18.12.2008

1. Bahnhofsvorplatz wird umgestaltet - Grundsätzliche Planung beschlossen

An der Ostseite des Mühldorfer Bahnhofs soll künftig ein neuer Busbahnhof entstehen. Auch zusätzliche Geschäfte und ein Hotel mit Tagesstätte sind geplant. Dieses Konzept hat der Mühldorfer Stadtrat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Anfang des nächsten Jahres wird die Stadt Mühldorf mit den genaueren Planungen beginnen.

2. Musikschule Mühldorf a. Inn – Gebührensatzung geändert

In Zusammenarbeit mit der Grundschule Mühldorf wurde in der Musikschule eine Zupferklasse gebildet. Da diese Unterrichtsform neu ist, ist sie in der Gebührensatzung noch nicht enthalten. Der Stadtrat änderte die Satzung in seiner letzten Sitzung entsprechend ab. Die Jahresgebühr für die Teilnahme im Klassenunterricht beträgt 250 Euro. Durch diese Gebühr und durch eine Unterstützung der Kreissparkasse in Höhe von 2000 Euro können die entsprechenden Instrumente beschafft und den Schülerinnen und Schülern im Unterricht zur Verfügung gestellt werden.

3. Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherungen der Gehbahnen im Winter

Aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2007 hat das Bayerische Innenministerium empfohlen, die Regelungen über nichtwinterliche Reinigungspflichten der Anlieger zu überprüfen und dieser neuen Rechtsprechung anzupassen. Deshalb hat der Stadtrat folgende Änderungen beschlossen:
• Die Reinigungspflicht muss auf den Bedarf abstellen.
• Anlieger dürfen nicht verpflichtet werden, auch stark befahrene Straßen zu reinigen. Es ist daher nur noch eine Reinigung der Gehwege, der gemeinsamen Geh – und Radwege, der von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen sowie bei Straßen aus Gruppe B der Anlage auch des Fahrbahnrandes vorgeschrieben. Eine Verpflichtung zu Reinigungsarbeiten auf der Fahrbahn bei Straßen aus der Gruppe A der Anlage besteht nicht mehr.
• Die Entfernung von flächenhaft in den Straßenkörper hineinwachsendem Gras oder Unkraut ist nicht mehr Gegenstand der Verordnung. Auf die Anlieger ist nur noch die Entfernung von vereinzeltem Anflug von Bewuchs übertragbar.
• Die Entfernung von Kehricht, Schlamm und sonstigem Unrat ist nur noch insoweit auf die Anlieger übertragbar, als diesen die Entsorgung über Hausmüll bzw. die üblichen Werststoffbehälter möglich ist.

4. Bürgermeister Hans Schmidbauer und Franz Steiglechner werden Eheschließungsbeamte der Stadt Mühldorf

Zum 01.01.2009 wird der Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Polling in den Standesamtsbezirk Mühldorf a. Inn eingegliedert. Deshalb beschloss der Stadtrat in seiner letzten Sitzung, die Bürgermeister der zwei Gemeinden, Polling und Oberneukirchen, zu Eheschließungs-Standesbeamten zu bestellen.

Pressemitteilung vom 30.12.08

am 13.01.2009 um 17:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

1. Annahme der Sitzungsniederschrift des Bau- und Umweltausschusses vom 02. Dezember 2008 (öffentlicher Teil)

2. Bauanträge

3. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes
"Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße Teil II" Billigungsbeschluss

4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Stadtwall zwischen Krankenhausberg und Friedhofstraße Teil II"
Billigungsbeschluss

5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes "Friedhof Nord" Änderungsbeschluss

6. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Friedhof Nord" Änderungsbeschluss

7. Bekanntmachungen

Pressemitteilung vom 30.12.08

Der Nagelschmiedturm, das Wahrzeichen von Mühldorf a. Inn, ist auch 2009 wieder an jedem ersten Samstag im Monat zur Besichtigung geöffnet. Damit können sich interessierte Besucher den Turm das nächste Mal am 03.01.2009 von 14:00 bis 17:00 Uhr ansehen.

Pressemitteilung vom 29.12.08

Die Stadtverwaltung ist am 02. Januar 2009 geschlossen. Das Kultur – und Fremdenverkehrsbüro sowie die Bücherei sind geöffnet. Zum ersten Mal öffnet die Bücherei damit auch am Freitagvormittag.

Pressemitteilung vom 22.12.08

Mit Urteilen vom 30. Oktober 2007 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschiedene Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für den Neubau der Autobahn A 94 im 6,2 km langen Abschnitt Forstinning-Pastetten (Teil der geplanten Autobahnverbindung München-Mühldorf-Simbach-Pocking) abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Anträge der Kläger auf Zulassung der Revision gegen diese Urteile nunmehr zurückgewiesen. Damit steht rechtskräftig fest, dass die A 94 im genannten Abschnitt gebaut werden darf.

BVerwG 9 B 28.08 bis 30.08 - Beschlüsse vom 5. Dezember 2008

Pressemitteilung vom 18.12.08

In diesen Tagen können alle Befürworter der A 94 und die gesamte Region auf wichtige Entscheidungen in Bezug auf den zweigleisigen Bahnausbau und den Weiterbau der A 94 blicken! Am 16.12.2008 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Anträge der Kläger auf Zulassung der Revision gegen die Urteile des Bayerschen Verwaltungsgerichtshofes zurück. Seit 17.12.2008 steht fest, dass für den Weiterbau des A 94 – Teilabschnitts Ampfing-Heldenstein 69,9 Millionen Euro bereit gestellt sind und der Bau bereits 2009 beginnen kann.
Die grundsätzliche Entscheidung für die Trasse Dorfen wurde damit auch getroffen.

Auch was den zweigleisigen Bahnausbau betrifft, konnte ein Teilziel erreicht werden: Die Finanzierung der Bahn-Ausbaustrecke Mühldorf-Tüßling ist im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramms 2009 des Bundestags gesichert. Hierfür wurden 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Diese drei wichtigen Meilensteine sind auf das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger unser Region zurückzuführen, die sich über Jahre, sogar Jahrzehnte, für den Bau der A 94 und den zweigleisigen Bahnausbau eingesetzt haben.

„Ich gratuliere den Verantwortlichen der Obersten Baubehörde und der Autobahndirektion, allen voran Josef Poxleitner und Paul Lichtenwald und deren Teams für die hervorragende Erstellung der Planungsunterlagen. Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof danke ich für das ausgewogene, rechtsstaatliche Urteil. Besonderer Dank gilt auch der Staatssekretärin Karin Roth (SPD) und dem Staatssekretär Armin Grossmann (SPD) für das zur Verfügung stellen der zusätzlichen Mittel des Bundes. In bemerkenswerter Weise ist es dabei dem Bundestagsabgeordneten Ewald Schurer (SPD) gelungen, seinen Einfluss als Mitglied des Hauhaltsausschusses im Interesse der Region geltend zu machen. Mit einem konsequenten Einsatz für diese essentiell notwendigen Infrastrukturprojekte hat er wesentlich zu diesen Entscheidungen beigetragen. Ich möchte mich natürlich auch bei allen Abgeordneten im Bundes – und Landtag wie beispielsweise MdB Stephan Mayer, die stets alle Bemühungen mit unterstützt haben, bedanken.
Zuletzt gilt besonderer Dank noch den Mitgliedern des Vereins „Ja zur A 94“ die sich über Jahre hinweg, für den Weiterbau der A 94 eingesetzt haben.
Ich freue mich über die zuletzt sehr unbürokratische Zusammenarbeit mit Bund und Land.“ betont Mühldorfs Bürgermeister und Vorsitzender des Vereins „Ja zur A 94“. „Nun gilt es, weiter am Ball zu bleiben und insbesondere die verbleibenden Streckenabschnitte zu realisieren!“ so Knoblauch weiter.

Pressemitteilung vom 18.12.08

Am 3. Advent fand wieder die traditionelle Altenehrung in Altmühldorf statt. Eine gemütliche Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren über 65 Jahre aus Altmühldorf. Die Katholische Frauengemeinschaft Altmühldorf kümmerte sich auch in diesem Jahr wieder um die Bewirtung mit Christstollen, Würstl und Getränken der rund 200 Teilnehmer. Die Arbeiterwohlfahrt spendierte für jeden Teilnehmer ein Tütchen mit Weihnachtsgebäck. Den musikalischen Rahmen gestalteten die Jugendblaskapelle Altmühldorf und die Instrumentalmusikgruppe Altmühldorf. Letztere wurde in den Programmkarten fälschlicherweise als Gesangsgruppe bezeichnet. Das nahm Bürgermeister Günther Knoblauch zum Anlass, einfach selbst mit den anwesenden 13 Stadträten drei Weihnachtslieder unter musikalischer Begleitung für die Seniorinnen und Senioren zu singen. Als Dirigent fungierte Stadtpfarrer Peter Hagsbacher. Bürgermeister Knoblauch freute sich nach der Gesangseinlage über die „Einstimmigkeit“ des Stadtrates. Die Seniorinnen und Senioren waren sichtlich amüsiert über die spontane Darbietung.

Pressemitteilung vom 17.12.08